FeedKuriatstimme
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kuriatstimme ist eine von mehrern Personen gemeinschaftlich geführte Stimme im Gegensatz zur Virilstimme. Auf dem Reichstage des ehemaligen Deutschen Reichs gab es im Fürstenrat sechs K., die wetterauische, schwäb., fränk. und westfäl. Grafenbank und die schwäb. und rhein. Prälatenbank, und selbst innerhalb der einzelnen Uen gemennlanh gab es Häuser, deren sämtliche Linien gemeinsam rmißt, sind unter C aufzusuchen. eine sog. Kollektivstimme führten. Auch auf den Landtagen der Einzelstaaten und auf den Provinziallandtagen Preußens bestand die Einrichtung der K. Ebenso hatten von den 17 Stimmen, welche am Deutschen Bundestag bestanden und als engerer Ratv bezeichnet wurden, nur Osterreich, Preußen und die Mittelstaaten je eine volle Stimme, während die kleinern Staaten zu Kurien vereinigt waren, z. B. die sächs. Herzogtümer, die Freien Städte. Für jede dieser Kurien bestanden besondere Festsetzungen über die Führung der Stimme und die Bildung des Votums. (Vgl. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. V, S. 219“.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 697Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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