FeedLagerfrucht
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Lagerfrucht nennt man das noch nicht abgemähte Getreide im gelagerten, also nicht normal aufgerichteten Zustande. Das Lagern wird hervorgerufen entweder durch heftige Gewitterregen, in welchem Falle das Getreide sich häufig wieder aufrichtet, oder durch zu große Länge und Schwäche der Halminternodien, namentlich des zweiten, infolge dessen die Halme umknicken. Die Ursache dieser Schwäche ist in einer zu starken Beschattung und dadurch bewirkten unvollkommenen Ausbildung der Halme zu suchen. Zu dichter Stand der einzelnen Halme, überreiche Düngung, namentlich mit leicht löslichen stickstoffhaltigen Materialien, erzeugen eine übermäßige Blattbildung und Beschattung und sind indirekt die Ursachen der L. kagerhaus ist eine Anstalt zur Aufbewahrung großer Quantitäten von Waren verschiedener Interessenten; der Eigentümer eines L. (nicht selten eine Aktiengesellschaft) macht sich ein Gewerbe daraus, Waren für andere Personen zu lagern, und wenn er hierzu stagtlich ermächtigt ist, so erwächst ihm zugleich die Befugnis, indossable Lagerscheine auf Grund der Art. 302, 305 des Handelsgesetzbuchs auszustellen. (S. Lagerscheine.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 746Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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