Landgut heißt im allgemeinen ein Grundbesitz mit Ackerbaubetrieb. Wo eine dichte Bevölkerung vorhanden ist und der Landbau sehr intensiv betrieben werden muß, sind meist nur mittlere und kleinere Landgüter vorhanden. In weniger bevölkerten Landstrichen überwiegen dagegen meistens die großen Güter (Latifundien). Vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus ist die Verteilung des Grundbesitzes auf große, mittlere und kleine Landgüter das Vorteilhafteste, wie sich der Staat auch bemüht, durch die Gesetzgebung soviel als möglich diesen Zustand herbeizuführen, beziehungsweise zu erhalten. Im engern Sinne bezeichnet man als Landgüter auf dem Lande belegene Besitzungen, sowohl ländliche Wirtschaften als Villen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 781Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei