Lawra, der Name einiger russ. Klöster ersten Ranges, deren Jurisdiktion direkt unter dem Heiligen Synod steht. Solcher Klöster gibt es außer der L.⸗St.⸗Sawwa zu Jerusalem noch vier in Rußland, nämlich: die Kiew-Petscherskaja-L. (das älteste Kloster in Rußland), die Troitzko-Ssergejskische L. bei Moskau (gegenwärtig das reichste und angesehenste Kloster), die Alexandrowskaja-L. in Petersburg und die Potschaewskische-Uspenskische L. in der Ukraine. Die Vorsteher dieser Klöster stehen den Erzbischöfen gleich.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 866Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei