FeedLegal lunz gesetzlich oder gesetzmäßig
Recht & StaatBrockhaus 1882

Legal lunz gesetzlich oder gesetzmäßig, heißt eine Handlung, wenn sie mit einem Gesetze zufammenstimmt, ihm angemessen ist, und Legalität diese Zusammenstimmung und Angemessenheit. Ist das Gesetz, wie z. B. das Rechtsgesetz und die positiven Gesetze des Staats, so beschaffen, daß es bloß bestimmte äußere Handlungen vorschreibt oder verbietet, ohne sich um die Beweggründe zu bekümmern, so ist Legalität und Moralität verschieden. (S. Moral.) Eine Handlung kann demnach vollkommen legal sein, ohne moralisch zu sein und in diesem Sinne bedient man sich gewöhnli des Ausdrucks Legalität. Wo aber das Gesetz, wie dies bei dem Sittengesetz der Fall ist, sich auf die Gesinnung selbst, auf die Triebfedern und Beweggründe erstreckt, da ist die wahre Legalität selbst Moralität. Auf diese von Kant in seiner Kritik der praktischen Vernunfto tiefer begründete Unterscheidung von Legalität und Moralität beruht zum Teil die Ethik dieses Philosophen. Der Gegensatz von legal ist illegal.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 896Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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