Gesinnung bezeichnet eine bestimmte Willensrichtung, z. B. des Wohlwollens oder Mißwollens gegen eine Person, des Gehorsams oder des Widerstrebens gegen ein Gesetz, der Gewissenhaftigkeit oder Treulosigkeit in Ausübung der Pflicht. Wo der Wille sich zu keiner bestimmten Richtung entscheidet, da nennt man ihn gesinnungslos. Der Gesinnungslose wird in seinem Handeln durch zufällige Antriebe, Gefühle und Begierden geleitet, sein Charakter schwankt daher unsicher hin und her und hält keine bestimmte Farbe. Erst durch entschiedene G., deren Lebensregeln, in deutliche Begriffe gefaßt, Grundsätze oder Maximen heißen, besestigt sich der Charakter im Guten oder Bösen. In Beziehung auf die polit. oder religiöse Parteibildung heißt ein gesinnungstüchtiger Mann der,‚ welcher in Wort und That den Bestrebungen weder durch Drohung und Gefahr, noch durch Lockung und Verheißung abwendig zu machen ist. In Beziehung auf lautere Moral aber wird das Handeln aus guter G. als die echte Sittlichkeit unterschieden von der bloßen Legalität als dem Guthandeln um der damit verknüpften bürgerlichen Vorteile willen. Mit Rücksicht auf diese Unterscheidung gilt der Grundsatz der Moral, daß niemals eine Handlung als solche, sondern immer nur die G. oder der Wille, aus welcher sie hervorgeht, gut oder schlecht zu heißen verdient. (S. Charakter.)