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TierreichAppetit-Lexikon 1894

Lerchen bilden eine ganz besondere Gruppe unter den Kleinvögeln, indem sie nicht blos eßbar, sondern auch jagdbar sind. Das Abkommen zwischen Oesterreich und Italien vom 5. November 1875 und ebenso das deutsche Reichs⸗-Vogelschutzgesetz vom 22. März 1888 verbieten nur die Anwendung der auf dem Boden angebrachten Fallen und der großen Schlagnetze, nicht aber den Lerchenfang überhaupt. Nun haben zwar in Deutschland die, wie allbekannt, von den höchsten Humanitätsidealen erfüllten Polizeiverwalter und Amtsanwälte wiederholt den Versuch gemacht, glückliche Lerchenjäger durch Strafmandate in unglückliche zu verwandeln, haben aber zu ihrem aufrichten Schmerze erleben müssen, daß diese Versuche nur zur Erhärtung des urgermanischen Rechtsgrundsatzes führten:

Appetit-Lexikon. Ein alphabetisches Hand- und Nachschlagebuch über alle Speisen und GetränkeHrsg. von Robert Habs und Leopold Rosner, 2. Aufl., Wien: Gerold 1894 · Bd. 1, S. 308Scan: Wienbibliothek im Rathaus · gemeinfrei

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