Rheinwein ist Reimwein, Dichterwein, die deutsche Hippokrene, deren begeisterndes Naß sich im Hirn des Trinkers fast von selber in fließende Verse umsetzt, die zudem den großen Vorzug genießen, nur zum kleinsten Theile niedergeschrieben und zum noch kleinern kleinsten Theile publieirt zu werden. Bei alledem ist die Zahl der gedruckten Rheinweinlieder Legion, und man darf behaupten, daß dies edle Gewächs mehr Lob- und Dankgedichte inspirirt hat, als alle übrigen Spirtuosen zusammengenommen. „Ich habe Weine von allerhand Arten in meinem Keller“, erklärte Kaiser Ferdinand I., „jedoch aber ist der rheinische Wein zum täglichen Gebrauch unter allen der fürtrefflichste. Er kann Hitze und Frost ausstehen; er kann Wasser und Alles, was nur hineingethan wird, verdauen, ja er kann alle Aufstöße, so ihm widerfahren, vertragen und bleibet doch allezeit guter Wein, läßt sich wohl trinken und schmecket alle Tage.“ Und warum? Das setzt kurz, aber erschöpfend der englische Medieiner Druitt auseinander. „Begabt mit nur leichtem Alkoholgehalt“, sagt er, „aber dennoch dauernd haltbar in Folge ihrer Reinheit und von so hervorragendem Arom wie keine andern, sind die rheinischen Weine der rechte Trunk zur Erregung intellectueller Heiterkeit. Sie vermehren den Appetit, erheitern, ohne Abspannung und schweren Kopf zu hinterlassen, reinigen das Blut, kräftigen die Nerven, machen die Zunge frei und stillen den Durst. Ich halte daher nicht mit dem Bekenntniß zurück, daß ich es für einen Fortschritt der Heilkunde ansehen würde, wenn sie diese Weine häufiger verordnete als bisher.“ Wer sind nun aber diese wackeren Gesellen? Im weitesten Sinne alle Gewächse des Rheinthales nebst dessen Seitenlanden und Nebenthälern von Basel herab bis zum Siebengebirge. Der Sprachgebrauch räumt jedoch den Neckarweinen sowie den Producten Badens und des Elsasses eine selbstständige Stellung ein und beschränkt damit die Bezeichnung Rheinwein auf die Gewächse der Pfalz, des Rheingaues, Rheinhessens, des Unterrheins, der Mosel und der Ahr. Der Begriff umfaßt also die theuersten deutschen Weine, den Johannisberger Cabinet, den Steinberger Cabinet-Nassau, den Rüdesheimer Berg Cabinet-Auslese u. s. w. im Preise bis zu 40 Mark per Flasche, bis herab zum grauenhaften „Flickschneider“ oder „Garibaldi“, bei dessen bloßem Anblick die Zündlöcher der Kanone zu Haarröhrchen einschrumpfen und der zerrissenste Ellenbogen sich augenblicklich krampfhaft zusammenzieht. Diese netten Sorten behalten jedoch die frummen Rheinländer nothgedrungen für sich selber — der Sage nach, um damit den Essig zu schärfen — und so thun sie dem guten Rufe des Rheinweins keinen Abbruch.