Interkalärfrüchte sind die Früchte eines kirchichen Beneficiums vom Zeitpunkte der Erledigung is zur Wiederbesetzung desselben. Während im Rittelalter die Bischöfe die Früchte des ersten Vaanzjahres beanspruchten (Ekructus annales), die Bäpste bei gewissen Amtern bestimmte Fruchtuoten (jus deportuum), so fallen sie heute dem dapitalvermögen des Beneficiums oder dem Nacholger zu, oder fließen in Fonds Interkalarfonds), die zur Bestreitung allgemeiner kirchlicher Bedürfnisse gebildet worden sind.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 635Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei