Amortisation oder Mortifikation nennt man die amtliche Erklärung, durch welche verloren egangene Legitimations⸗ und Kreditpapiere, wie echsel, Anweisungen, Schuldscheine, Aktien, desgleichen andere Urkunden außer Kraft gesetzt werden, um deren Mißbrauch durch unberechtigte Besitzer zu hindern. Der Verlierende hat bei der Behörde den bisherigen Besitz und den Verlust der näher zu beschreibenden Urkunde nachzuweisen, worauf ihm eine neue Legitimation ausgefertigt oder fürerst, wenn es sich um Wertpapiere handelt, jeder nunmehrige Inhaber zur Geltendmachung seiner bessern Rechte binnen einer bestimmten Frist öffentlich aufgefordert wird. Meldet sich niemand während dieser Frist, so kann das Papier mittels amtlicher Bekanntmachung für erloschen erklärt und dem Verlierenden ein Duplikat des Schuldscheins oder der Aktie ausgehändigt, in Bezug auf einen verlorenen Wechsel aber, wenn derselbe erwiesenermaßen acceptiert gewesen und der Verfalltag vorüber ist, Zahlung gefordert werden.