FeedBasilika
Recht & StaatBrockhaus 1882

Basilika, d. h. Königsgesetze, nennt man das unter dem griech. Kaiser Basilius Macedo (gest. 886) vorbereitete Gesetzbuch des griech. Kaiserreichs, welches sein Sohn Leo der Weise (886—911) vollendete. Es besteht aus 60 Büchern und ist eine Umarbeitung des Justinianeischen Gesetzwerks mit Berücksichtigung mancher unterdes geänderter Verhältnisse. Die Basiliken haben großen Wert für die Auslegung des Corpus juris, sind aber nicht mehr vollständig erhalten. Die Hauptausgaben sind von Fabrot (7 Bde., Par. 1647; ergänzt durch Ruhnken und Reitz, «Supplementum opeéris Basilici Fabrotianiy, Leid. 1765) und neuerlich von C. W. E. Heimbach (Bd. 1—5, Lpz. 1833—50; ergänzt durch Supplementumo von C. C. Zachariä von Lingenthal, Lpz. 1846, Bd. 6, enthaltend Prolegomenao und Manualev, 1870). Das Gesetzeswerk wurde schon bald nach feiner Redaction mit Scholien versilius I. (byzantinischer Kaiser) sehen, die besonders als 19 der griech. übersetzungen der Justinianeischen Rechtsbücher von Bedeutung sind. Später wurden diese Scholien in den Handschriften vermehrt, verändert und zusammengefaßt, und andere Arbeiten zur Erleichterung des Gebrauches entstanden: so alphabetisch geordnete Auszüge aus den Basiliken (sog. Synopsis oder Ekloge). Noch im 14. Jahrh. bringt der «Prochirony des Konstantinus Harmenopulus Auszüge aus den Basiliken (herausg. von Heimbach, Lpz. 1851).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 536Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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