FeedBeurten
Recht & StaatBrockhaus 1882

Beurten (niederländisch; d. h. Gesellschaften, Gilden) heißen die Vereinigungen der Schiffseigner, welche sich für verschiedene Flüsse, namentlich in Holland, aber auch in Deutschland für den Rhein, die Elbe, die Weser, die Oder, die Spree, dann für die Route von Köln nach dem Neckar und für die Route Heilbronn-Amsterdam gebildet haben, um in dem Dienste der Segelschiffe eine gewisse Regelmäßigkeit der Konkt zu erzielen und einer angeblich nachteiligen Konkurrenz unter den Schiffseigentümern entgegenzutreten. Unter der Obhut dieser Schiffergilden finden die Reisen der betreffenden Fahrzeuge als Rang⸗, Reihe-oder Beurtschiffahrt statt, indem die nämliche Flußstrecke von den Schiffen der Vereinigten der Reihe nach befahren wird und jedes derselben nur eine gewisse Zeit in Ladung liegt, um dann abzusegeln und dem folgenden (dem sog. une anach Platz zu machen. Der einem solchen Vereine angehörige Schiffer wird Beurtmann genannt. Nicht alle derartigen Vereine nennen sich übrigens B. Die Beurtfahrt kommt hier und da auch zur See vor; so z. B. existiert sie für die meisten der zwischen Hamburg loder Altona) und Norwegen, ferner für die zwischen Amsterdam und Bremen, dann auch G die zwischen Lübeck und Petersburg gehenden Segelschiffe. In Emden besteht eine Schiffergilde, welcher jeder auf Lahrendee Hamburg, Bremen, Leer und Halte 5 rende Schiffer anehorn muß, nach welchen Plätzen wöchentlich eine bestimmte Zahl Schiffe in der Beurt (nach der Reihe) segelt. Diese Associationen verfehlen zwar in der Regel nicht den Zweck, die Konkurrenz unter den Schiffern abzuschwächen, wohl aber den andern, auf welchen es schließlich do abgesehen, den Gesellschaften zu angemessenem Verdienst und genügendem Einkommen zu verhelfen. Wenn es den in neuerer Zeit überall auf schiffbaren Strömen und selbst in der Küstenfahrt auftretenden Dampfschleppschiffahrts-Unternehmungen verhältnismäßig da am leichtesten geworden ist, den sog. Kahnschiffern vernichtende onkurrenz zu machen, wo die letztern sich in B. vereinigt fanden, so liegt der Grund dieser Erscheinung gewiß zum Teil darin, daß in den B. und durch dieselben die einzelnen in eine gewisse Schlaffheit verfielen, sowie darin, daß es den Ladungsinteressenten selbstverständlich nicht zusagen kann, sich immer nur der Schiffer bedienen 8 dürfen, welche eben im Augenblicke des Bedarfs uglieger sind. Bei den Beurtschiffen auf dem Niebeladen kommt es häufig vor, daß sie nur teilweise beladen sind.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 919Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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