Brandbrief ist die s 15 Bedrohung mit Brandstiftung (s. d.); derselbe wird, als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung eines bichs-Strafgesehl Verbrechens, nach §. 126 des Strafgesetzbuchs mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 436Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei