Brandmarkung (stigmata inurere), das Einbrennen von Buchstaben oder auschen z. B. eines Rades, auf den Körper eines Menschen als Strafe. Die Römer brannten entflohenen und wiedererlangten Sklaven ein F(fugitivus) auf und versahen 1—0 die zu Zwangsarbeit in den Bergwerken Verurteilten mit einem Brandzeichen. Dasselbe sollte nach Konstantins Verordnung nur auf den Händen, Armen oder Waden angebracht werden, nicht auf dem Wich oet edas nach dem Ideal der Schönheit himmlisch gebildet und gegen solchen Unglimpf zu schützen seio. Auch das kanon. Recht kennt das Brandmarken, und in Frankreich war bis 1832 der Galeerensträfling mit dem Feuermale J. F. (travaux forcés) gezeichnet. In Deutschland ist diese Strafschärfung nie gemeinrechtlich gewesen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 445Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei