Blenden, d. h. Beraubung des Augenlichts, ist eine barbarische Strafart, die bei den Griechen an Ehebrechern, Tempelräubern, bei den german. Völkern an Dieben, Meineidigen, Verrätern, Falschmünzern u. s. w. vollzogen wurde und auch noch in spätern deutschen Gesetzgebungen vorkam. Bei den Byzantinern und den Merovingern sowie noch gegenwärtig an den orient. Höfen ist das B. ein oft angewandtes Mittel, um mißliebige Diener, gefährliche Verwandte, Mitbewerber um den Thron, Empörer u. s. w. unschädlich zu machen. Die mildeste Art des B. besteht darin, daß man ein glühendes Becken von dünnem Metallblech lital. bacino, frz. bassin, woher im mittelalterlichen Latein abacinare) über die offenen Augen hält, wobei die Sehkraft nicht ganz vernichtet wird, sondern dem Geblendeten wenigstens noch ein Schimmer bleibt. Grausamer ist das Ausquetschen der Augen, das Ausbrennen durch rotglühendes Eisen, das Ausstechen oder Zerschneiden des Augapfels und andere Formen des B.