FeedCäsarismus bedeutet ein Staatssystem
GeschichteBrockhaus 1882

Cäsarismus bedeutet ein Staatssystem, welches dem von Julius Cäsar in Rom eingeführten nachgebildet ist. Cäsar war als das Haupt der demokratischen Partei und durch die letztere zur Herrschaft gelangt und verleugnete niemals den demokratischen Ursprung und die demokratische Grundlage seiner Macht; auch als Monarch blieb er dem Programm der Popularpartei treu und war namentlich bemüht, die sozialen Ansprüche der ärmern Klassen zu befriedigen. Auch die staatsrechtlichen Formen, in denen er die monarchische Gewalt sich beilegte und ausübte, ließen zum Schein die Souveränetät des Volks und die 3. Seine Mas Verfassungseinrichtungen bestehen. Seine Machtstellung beruhte im wesentlichen darauf, daß er die exekutive Gewalt vom Senat unabhängig n atlen sie intensiv ausbildete und verstärkte und in allen ihren Zweigen in seiner Hand vereinigte. Er übernahm die Diktatur, das Censoramt, das Konsulat, das Volkstribunat, die erste Stelle und das damit verbundene Vorstimmrecht im Senat; er bekleidete das Amt des Oberpontifex und war Mitglied der andern großen Kollegien; er hatte den Oberbefehl über das Heer und die Verfügung über den Schatz und alle Revenuen des Reichs; er ließ sich vom Senat das Recht übertragen, selbständig über Krieg und Frieden zu entscheiden, Patricier zu kréieren, die Provinzialstatthalter zu ernennen und 2 vielerlei andere Befugnisse, welche seine polit. Machtvollkommenheit erweiterten und stützten. Zu den althergebrachten Amtern der republikanischen Verfassung trat als neues hinzu das Amt des Imperators, welches man am treffendsten als «Chef der vollziehenden Gewalto erklären kann, da imperium die obrigkeitliche Gewalt, das Recht etwas unter Strafandrohung zu befehlen oder zu verbieten, bedeutet. Hierzu kam das weitere Recht, seinen Nachfolger in allen diesen Amtern und Machtbefugnissen zu bestimmen. Für die Art und Weise wie diese umfassende und unbeschränkte exekutive Gewalt von Cäsar ausgeübt wurde, war es charakteristisch, daß er sich als Gehilfen nur durchaus abhängiger, unselbständiger, niedrig stehender Personen bediente, ja daß er größtenteils Sklaven und Freigelassene dazu verwendete; insbesondere wurde die gesamte Verwaltung des Finanzwesens, die Münze, die Erdanfte⸗ der Steuern und anderer Provinzialeinünfte den senatorischen Inhabern der Amter entzogen und den Sklaven und Freigelassenen des Imperators übertragen. In allen Angelegenheiten von einiger Bedeutung war sein persönlicher Wille allein entscheidend. Neben diesem auf der Amtsgewalt beruhenden Monarchentum blieb dem formellen Rechte nach die Versammlung der Volksgemeinde der Träger der Souveränetät und das Plebiscit der eigentliche Ausdruck des souveränen Staatswillens; die vom Monarchen berufenen Komitien waren das Gesetzgebungsorgan und zur Feststellung der Rechtsordnung befugt. Thatsächlich waren freilich diese Versammlungen des Volks nur Werkzeuge in der Hand Cäsars und ihre legislatorische Gewalt war durch den Grundsatz paralysiert, daß die Amtsverordnungen so lange in unbedingter Geltung stehen, als ihr Urheber das Amt verwaltet. Da Cäsar alle Amter in seiner Hand vereinigte und sie bis zu seinem Tode bekleidete, so kam dieses Verordnungsrecht praktisch auf eine unbeschränkte Gesetzgebun Skompetenz hinaus; doch liebte er es, wichtigere Bestimmungen in den Komitien sanktionieren zu lassen. Die aristokratischen Elemente der Verfassung dagegen suchte Cäsar zu beseitigen; den Senat degradierte er zum bloßen Staatsrat, d. h. er gab ihm im wesentlichen eine nur beratende Stellung; er erhöhte die Zahl seiner Mitglieder und sicherte sich einen maßgebenden Cinsluß auf die Zusammensetzung, er suchte die altkonservativen und aristokratischen Mitglieder zu verdrängen und Emporkömmlinge aller Art, Kreaturen seiner Gunst und völlig abhängige, charakterlose Subjekte zu Senatoren ermißt, sind unter K aufzusuchen. zu machen. Im Einklang hiermit stand das Bestreben, ein neues Patriciat zu schaffen und mittels desselben den alten histor. Adel zu verdunkeln und zu verdrängen. — Dieses von Cäsar mit unvergleichlichem Geschick und Erfolg durchgeführte System hat im wesentlichen die Grundlage für das Staatsrecht der ersten ö Periode der röm. Kaiserzeit gebildet und ist auch von andern Usurpatoren der Staatsgewalt, welche durch demokratische Strömungen emporgehoben worden sind, che di worden. Fast in allen Fällen ! dieser Art, welche die Geschichte aufweist, lassen sich Vergleichungspunkte mit der von Cäsar befolgten Methode auffinden. Ganz besonders aber ruft das von Napoleon I. und fast in noch höherm Maße das von Napoleon III. eingeführte Regierungssystem die Erinnerung an das Cäsarische Lernte Der Ausdruck C. ist ichen Srdem zur Charakterisierung des Napoleonischen Systems gebräuchlich b. ö worden. In diesem Sinne bedeutet er eine bestimmte Art der Monarchie, die sich sowohl von der absoluten, wie von der konstitutionellen 1 die demokratische Grundlage und den Mangel an Legitimität unterscheidet, deren Wesen aber ein persönliches, autokratisches, auf dem Übergewicht der Verwaltung und auf der rücksichtslosen Geltendmachung der staatlichen Macht beruhendes Regiment ist, zu dessen Verhüllung die verfassungsmäßigen Befugnisse der legislativen Körperschaften verwendet werden und das sich mit einem zweifelhaften Glanze durch eine selbstgeschaffene Aristokratie zu umgeben sucht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 37Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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