FeedCouthon (Georges)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Couthon (Georges), ein Fanatiker der Französischen Revolution, geb. 1756 zu Orcet bei Clermont, war Advokat zu Clermont, als die Revolution ausbrach, und wurde 1790 bei der Reorganisation der Gerichte zum Präsidenten des Gerichtshofs daselbst ernannt. Im folgenden Jahre erwählte ihn das Depart. Puy-de-Döme trotz seiner Gebrechlichkeit, die ihn sogar am Gebrauch seiner Füße hinderte, zum Mitgliede der Legislative, Sept. 1792 in den Konvent. In beiden Versammlungen arbeitete er leidenschaftlich an der Vernichtung des Königtums. Im Ludwigs XVI. stimmte er für den Tod ohne Aufschub und Appellation. Nach dieser Katastrophe schien er sich den gemäßigtern Grundsätzen der Girondisten zuwenden zu wollen, aber erschreckt von dem Sturme, der sich gegen diese usammenzog, schlug er sich zur Bergpartei und rang nun als Gehilfe Robespierres auf die Verhaftung der gemäßigten Deputierten. Er ward dafür von der Bergpartei 10. Juni in den Wohlfahrtsausschuß gebracht, wo er die Maßregeln gegen das insurgierte Lyon betrieb. Mit Chäteauneuf-Randon und Maignet zur Bestrafung der unglücklichen Stadt abgesandt, ließ er dort seiner republikanischen Wut völligen Lauf. Er rief die Einwohner des Departements zu den Waffen, nahm nach einigem Widerstande die Stadt mit seinen 60000 Mann ein und ließ eine Menge Bürger vor seinen Augen hinrichten. In den Konvent zurückgekehrt, bewährte er sich von neuem als fanatischer Anhänger Robespierres. Er betrieb die Verurteilung Dantons und Heberts und beantragte 10. Juni 1794 das Blutgesetz, das die Verurteilungen des Revolutionstribunals durch ein summarisches Verfahren beschleunigen sollte. mißt, sind unter K aufzusuchen. Der Fall Robespierres führte auch den seinigen mit sich. Auf dem Stadthause, wohin er sich mit den übrigen Verhafteten nach ihrer Befreiung durch die Satchader verfügt hatte, suchte er sich mit einem olche den Tod zu geben. Allein er verwundete sich nur leicht und endete 28. Juli mit Saint-Just und Robespierre auf dem Schafott. Contras, Städtchen im franz. Depart. Gironde, Arrondissement Libourne, 17 Km im NNO. von Libourne, an der Dronne, 1,5 km von ihrer Vereinigung mit der Isle, über welche Flüsse Hängebrücken führen, 50 km nordöstlich von Bordeaux, an der Eisenbahn Paris-Bordeaux, die hier nach Perigueux abzweigt, sowie an der Charentebahn nach Rochefort, zählt (1876) 2202, als Gemeinde 3944 E., die gute Rotweine bauen und Schiffbau und bedeutenden Handel mit Wein, Getreide, Mehl und Branntwein treiben. Der Ort besaß früher ein außerordentlich schönes, berühmtes, jetzt bis auf wenige Mauerreste und einen Brunnen verschwundenes Schloß, in welchem Katharina von Medici, ihre Tochter Margareta, deren Gemahl Heinrich IV. und die Herzogin von Longueville Hof hielten. Bei C. gewann Heinrich IV. als König von Navarra 20. Okt. 1587 einen Sieg über die Truppen der Ligue unter dem Herzog von Joyeuse. Die Herrschaft C. gehörte der Familie Lautrec. OCoutumes (frz., (Gewohnheiteno), Gewohnheitsrechte im ältern Frankreich, die sich aus den Gebräuchen (usages) entwickelt hatten; im engern Sinne die 18 Gese vom König mit Zustimmung der Stände als Gesetze bestätigten Sammlungen der Gewohnheitsrechte ganzer Provinzen (C. générales) oder einzelner Städte (C. locales). Die wichtigste dieser Sammlungen ist die Coutume de Paris vom J. 1513, revidiert 1580, welche für das neue Recht (s. Code Napoléon) stark benutzt wurde.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 648Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6