FeedConstitutum
Recht & StaatBrockhaus 1882

Constitutum (von constituêre, lat., festsetzen) wird in doppelter Zusammensetzung im jurist. Sprachgebrauch verwendet und zwar: ißt, sind unter K aufzusuchen. C. debiti ist das eine neue Verbindlichkeit begründende, übrigens formlose Versprechen an den Gläubiger einer eigenen oder fremden Schuld: daß man die Schuld erfüllen wolle (C. debiti proprii und alieni). Dasselbe enthält also, wenn man es für eine eigene Schuld leistet, eine Versicherung des Gläubigers, im andern Falle eine Bürgschaft. C. possessorium nennt man die Handlung, durch welche der Besitzer von körperlichen Sachen zu erkennen Rar daß er fortan nicht mehr für sich, sondern im Namen eines andern als dessen Stellvertreter (Detentor, s. d.) die Sache innehaben wolle, ohne sie aber dem neuen Besitzerwerber auszuliefern (tradieren).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 570Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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