Delegation ist in der Esterreichisch-Ungarischen Monarchie die Bezeichnung einer durch das Gesetz vom 21. Dez. 1867 zur Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten geschaffenen parlamentarischen Institution, welche als Parlamentsausschuß durch Wahl aus den Reichsvertretungen Ssterreichs und Ungarns hervorgeht und abwechselnd in Wien und Budapest tagt. In die Kompetenz der D. gehören die auswärtigen Angelegenheiten, das Kriegswesen, jedoch mit Ausschluß der Rekrutenbewilligung und der Landwehr, die Reichsfinanzen und in Länder Zeit die Angelegenheiten der okkupierten Länder Bosnien und Herzegowina, deren oberster Verwaltungschef der Reichsfinanzminister ist. Die österr. und die ungar. Delegation beraten getrennt, die erstere in deutscher, die zweite in ungar. Verhandlungssprache. Die D. jeder Reichshälfte zählt 60 Mitglieder, wovon ein Dritteil dem Herrenhause (resp. Magnatentafel) und zwei Dritteile dem Hause der Abgeordneten entnommen werden. Die Wahl im österr. (eisleithanischen) Abgeordnetenhause geschieht nach Ländern. Neben den Deleierten werden noch Ersatzmänner gewählt. Dieahl wird alljährlich erneuert. In Ungarn gilt die Wahl auf die ganze Parlamentsdauer (drei Jahre). Die Sitzungen sind öffentlich, die «gemeinsamend Minister verantwortlich. Der Verkehr der D. ist schriftlich. Differenzen werden, wenn ein dreimaliger Schriftwechsel erfolglos geblieben ist, in gemeinschaftlicher Plenarsitzung durch gemeinschaftliche Abstimmung, doch ohne Debatte, entschieden. Den D. werden seit 1868 diplomatische Dokumente vorgelegt (4Rotbuchy). Als Usus gilt, daß mindestens einer der drei gemeinsamen Minister der magyar. Reichshälfte angehört. Die Thronredes wird zweimal gehalten, deutsch und ungarisch, vor der deutschen und ungarischen D., und ist bisher niemals in einer Adresse beantwortet worden. Der Minister des Auswärtigen gibt im «Ausschusser sowohl der österr. als der ungarischen D. bei Beratung seines Etats ein Expose, das dann in der Regel als Stand der diplomatischen Beziehungen zu betrachten ist und die Grundlage abgibt für den Referenten dieses Ausschusses. Die Anhänger der „Personaluniono bekämpfen die ichr chw der D., in welchen sie eine, wenn auch sehr schwache Art von gemeinsamem Parlament erblicken. (S. Osterreichisch-Ungarische