Derogation (lat.) heißt die Aufhebung einer Norm des bestehenden Rechts durch ein entgegengesetztes neueres Recht (lex posterior derogat priori). In einem engern Sinne versteht man unter D. die nur teilweise, unter Abrogation die vollständige Entkräftung eines Gesetzes. Eine völlige Aufhebung findet nur statt, wenn die einander widersprechenden Gesetze von der nämlichen Qualität, also gleich allgemein oder gleich speziell sind. Deshalb beseitigt ein neues, allgemeines Gesetz wohl die entgegenstehende Regel des ältern Rechts, nicht aber auch selbstverständlich die davon gemachten Ausnahmen. Hierin ist namentlich die Ursache zu suchen, weshalb neue Grundrechte und Verheißungen in Verfassungsurkunden meistens erst mittels besonderer Ausführungsgesetze in Kraft treten. ES.Abrogieren⸗