Dubs (Jak.), schweiz. Stagtsmann und Jurist, geb. 26. Juli 1822 zu Affoltern am Albis im schweiz. Kanton Zürich, Sohn eines wohlhabenden Landmanns, erhielt seine Vorbildung auf der Kantonsschule zu Zürich, widmete sich 1841—46 ric den Universitäten Bern, Heidelberg und Züri jurist. Studien und trat 1846 als kantonaler Verhörrichter in den züricherischen Staatsdienst, in welchem er 1849 zum Staatsanwalt befördert wurde. Gleichzeitig fungierte er von 1849 an als eidgenössischer Verhörrichter, später als Bundesrichter. Bald nach seinem Eintritte in die richterliche Laufbahn begann D., klar und entschieden die Grundsätze der liberalen Partei vertretend, seine polit. Thätigkeit. Im J. 1847 wählte ihn sein heimatlicher Kreis in den Großen Rat des Kantons, zu dessen Präsidium er in der Folge öfters berufen wurde. Gleichzeitig kämpfte er als Journalist mit seinen polit. Freunden zuerst gegen die konservative Partei (1851), später (1854) gegen eine sozial-demokratische Fraktion. Der Streit mit der letztern endete mit D.' vollständigem Siege. Er wurde bei der darauffolgenden der Regierung in diese gewählt und 1855 zum Regierungspräsidenten, Direktor des Erziehungswesens und Mitglied des Kirchenrats erhoben, welche Stellung er bis 1861 bekleidete. Unter seiner Leitung kam das Gesetz über das gesamte Unterrichtswesen des Kantons Zürich und ein revidiertes Gesetz über das Kirchenwesen zu Stande. Das Gebiet der gesamt-schweiz. Politik betrat er schon 1849, als er vom Kreise Zurich in den Nationalrat gewählt wurde, in welchem er sich an dem Werke der Konstituierung der neuen Bundeseinrichtung —7 beteiligte. Bereits 1854 erfolgte seine Wahl zum Präsidenten dieser Versammlung. Einige Zeit darauf trat er jedoch in den Ständerat über, in welchem er bis 1861 verblieb. Auch der Ständerat wählte D. zu seinem Präsidenten und ernannte ihn fast regelmäßig zum ersten Mitglied aller wichtigern Kommissionen, in welcher Stellung ihm unter anderm die Berichterstattung in der neuenburger Angelegenheit und der 428 Der Frage oblag. Sein nüchternes, vorsichtiges Verhalten in der letztern hatte einen polit. Kampf zur Folge, der zum Bruche mit den Heißspornen der radikalen Partei führte. Dessenungeachtet wurde D. 1861 mit großer Mehrheit zum Mitglied des Bundesrats gewählt, 1864 zum schweiz. Bundespräsidenten ernannt. In letzterer Stellung trat er namentlich für den schweiz.⸗franz. Handelsvertrag und die damit verknüpfte Judenemancipation in die Schranken. Als Vorstand des Justizdepartements hat sich D. namentlich um die Ausarbeitung eines schweiz. Handelsgesetzbuchs mit Wechselordnung verdient gemacht, während er mit seinen Bemühungen, die beständigen Zwistigkeiten zwischen den Kantonen über die Anwendbarkeit des Rechts des Heimats- oder Niederlassungskantons in Steuer-, Vormundschafts⸗, Ehe⸗, Erbschafts- und Konkurssachen durch ein eidgenössisches Gesetz zu p0 nicht vollständig durchdringen konnte. Obwohl demnach einer Reform der eidgenössischen Bundesverfassung im Sinne der Vereimachung und Ausgleichung der schweiz. Rechtsverhältnisse nicht abgeneigt, konnte 985 D. mit dem in manchen Punkten viel weiter gehenden Revisionsprojekt von 1872 nicht befreunden, sondern trat an die Spitze der föderalistischen Opposition gegen dasselbe; seinem Einflusse ist es zum Teil zuzuschreiben, daß der Entwurf vom Volke wie von den Ständen verworfen wurde. Dadurch in Zwiespalt mit seinen Kollegen und der Mehrheit der Bundesversammlung geraten, legte er 1872 sein Amt als Bundesrat nieder und zog sich ins Privatleben zurück, blieb aber, in der Waadt in den Nationalrat gewählt, Mitglied der Bundesversammlung, in welcher er nun kräftig für das weniger einschneidende Revisionsprojekt von 1874 eintrat, das denn auch mit starker Majorität sowohl vom Volke wie von den Ständen angenommen wurde. Im J. 1875 von den eidgenössischen Räten in das 1874 neugestaltete Bundesgericht berufen, ließ er sich in Lausanne nieder, wo er am 13. Jan. 1879 starb. Im J. 1880 wurde ihm auf dem Ütliberge bei Zürich ein Denkmal gesetzt. Von seinen jurist. Arbeiten sind zu erwähnen: der «Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Kanton Zürich⸗ (Zür. 1855) und „Das öffentliche Recht der schweiz. Eidgenossenschafto (Zür. 1878). Vgl. Zehender, «Dr. Jakob D.y GZür. 1880). ubufe (Louis Edouard), franz. Maler, geb. 30. März 1820 in Paris, empfing den ersten Unterricht von seinem Vater Claude Marie D. gest. 1864), einem Ldhatte Porträtmaler unter Ludwig Philipp, und hatte nachher P. Delaroche zum uittel Er widmete sich der Historienmalerei und stellte 1839 —47 regelmäßig einige Bilder biblischen oder legendenartigen Inhalts aus, in welchen er, der damals modernen religiösen Süßlichkeit entsprechend, Vanloo und Natoire zum Muster nahm, ohne besondere Erfolge zu erzielen. Im 1848 reiste er nach England, wo er zwei Jahre blieb und sich aufs Porträtmalen zu verlegen begann. Seit 1852 stellte er in den pariser Ausstellungen fast nur noch Bildnisse aus; hen Ruf in diesem Fache erreichte schnell gleiche Höhe mit dem seines Vaters. Zu seinen besten Bildnissen gehören jene der Kaiserin Eugenie und des Kompositeurs Gounod; als Historienmaler hatte er mit dem Verlorenen Sohn (im Salon 1866) großen Erfolg.