Ehepakten (pacta dotalia oder sponsalia) nennt man den bei oder nach Eingehung einer wischen den Ehegatten abgeschlossenen Vertrag, welcher besonders die Vermögensverhältnisse, aber auch Kindererziehung u. s. w. betrifft. Durch denselben kann das gesetzliche Güterrecht modifiziert oder näher bestimmt oder es können die güterrechtlichen Verhältnisse auch ganz selbständig geregelt werden. Es steht im Belieben der Interessenten, ob sie einen
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 786Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei