Epheten (grch.) nannten die Athener die von Drakon 621 v. Chr. dem Archon Basileus und dem Phylobasileus als Kollegium zugesellten 51 Eupatriden (sie mußten 50 Jahre alt und tadellos en Rufes sein und wurden durch den Adel gewählt), welcheüber alle Blutklagen zu befinden und je nach der Natur des Falles in den verschiedenen alten Dikasterien Athens (Areopag, Palladion, Delphinion, Prytaneion und Phreattys) das Urteil zu fällen hatten. Die Reform Solons ließ den E. die vier letzten Gesübuchen Der Areopag dagegen, der über vorsätzlichen Mord, böswillige Verwundung, Anstiftung zum Mord und Mordbrennerei zu entscheiden hatte, erhielt durch ihn eine andere Besetzung.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 215Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei