Extravaganten nannte man, nachdem der kirchenrechtliche Stoff von Gratian zu einer Sammlung vereint worden war, die von ihm nicht aufgenommenen oder später erlassenen päpstlichen Dekretalen (quia extra decretum vagabantur). Später ist der Name geworden für die Dekretalen, die nach dem liber VI. erlassen wurden und in die Clementinae . rn gefunden hatten. Dieselben sind von Chappius zu zwei Sammlungen zusammengestellt und seiner Ausgabe des «Corpusjuris canonicio hinzugefügt worden (Extravagantes Joannis XXIIY und Extravagantes communesv). Auch die offizielle röm. Ausgabe des „Corpus juris canonicip enthält beide Sammlungen, die aber dadurch nicht die Autorität von Gesetzsammlungen erhalten haben. Vielmehr ist, falls die Geltung einer E. in Frage kommt, zu untersuchen, ob sie in dem betreffenden Lande publiziert oder durch Gewohnheit geltend geworden ist. Die neueste Ausgabe der E. befindet sich im zweiten Bande der Ausgabe des „Corpus juris canonicio von Friedberg, wo sich auch in den Prolegomenav die Litteratur über die C. verzeichnet findet.