Falck (Nikolaus), Jurist, geb. 25. Nov. 1784 zu Emmerlev in Schleswig, studierte zu Kiel Theologie und Philologie, widmete sich dann der Rechtswissenschaft, trat in Kopenhagen in die schlesw.⸗ holstein. Kanzlei ein und wurde 1814 zum ord. Professor des deutschen Rechts, schleswig-holstein. Partikularrechts, des Kirchenrechts und der jurist. Encyklopädie ernannt. Ein vertrauter Freund Dahlmanns, beteiligte er sich lebhaft am polit. Leben, war Mitglied und Präsident der schleswigholstein. Ständeversammlung, vertrat in emäßigter Weise die Selbständigkeit Schleswig-Holsteins und war lange Jahre hindurch in seinem Heimatlande der bekannteste und populärste Mann. Er starb 5. Mai 1850. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: Das Herzogtum Schleswig in seinem gegenwärtigen Verhältnis zu dem Königreich Dänemark und zu dem Herzogtum Holstein (Kiel 1816), Jurist. Encyklopädier (Kiel 1821; 5. Ausg. herausg. von Ihering, Lpz. 1851), 4%e. A zur nahern Kunde des Vaterlandes „ (3 Bde., Altona 1819—25), „Handbuch des schleswigeholstein. Privatrechts» (Bd. 1—5, Altona 1825—48). Mit andern gab er heraus: „Staats⸗ und Erbrecht des Herzogtums Schleswig (Hamb. 1846) und die Zeitschrift «Staatsbürgerliches Magazin und Neues Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburge (30 Bde., Schlesw. 1821—31 u. 1833—40).