FeedFaustrecht
Recht & StaatBrockhaus 1882

Faustrecht, ein erst in neuerer Zeit aufgekommener Ausdruck für einen Zustand, in welchem es an einem öffentlichen Rechtsschutz gänzlich fehlt, und wo deshalb niemand mehr Recht erhält, als er sich durch eigene Kraft und Gewalt verschaffen kann. Ein solcher Zustand bestand namentlich in Deutschland zur Zeit des Interregnums (s. d.). Das F. war ein Mißbrauch des Fehderechts (s. unter Fehde), denn die Rebot war im Mittelalter nur gegen denjenigen erlaubt, gegen welchen die Gerichte Recht zu schaffen nicht im Stande waren.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 611Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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