Ficker (Jul.), deutscher Rechtshistoriker, geb. 30. April 1826 zu Paderborn, studierte seit 1844 zu Bonn Jurisprudenz und widmete sich später ebendort, dann zu Münster und Berlin den histor. Wissenschaften. Nachdem F. sich zu Ostern 1851 in Bonn habilitiert hatte, folgte er 1852 einem Rufe als ord. Professor der Geschichte an die Universität zu Innsbruck, trat aber 1863 daselbst in die jurist. Fakultät ein und las über deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte, bis er sich 1879 in den Ruhestand versetzen ließ. Von seinen wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiete der Geschichte und der Rechtsgeschichte sind zu nennen: „Reinald von Dassels (Köln 1850), «Münsterische Chroniken des Mittelalters» (Münst. 1851), «Engelbert der Heiliges (Köln 1853), «Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegelso (Innsbr. 1859), «Der Spiegel deutscher Leuter (Innsbr. 1859), „Vom Reichsfürstenstand» (Innsbr. 1861), Das Deutsche Kaiserreich in seinen universalen und nationalen Beziehungen» (Innsbr. 1861), 4Vom Heerschilder (Innsbr. 1862), Deutsches Königtum und Kaisertumy (Innsbr. 1862), «Über das Eigentum des Reichs am Reichskirchenguter (Wien 1873), liber die Entstehungszeit des Schwabenspiegelso (Wien 1874), (Beiträge zur Urkundenlehres (2 Bde., Innsbr. 1876). Seine umfassendste Arbeit sind die Forschungen zur Reichs⸗ und Rechtsgeschichte Italienso (4 Bde., Bawen 1868—74). Von J. F. Böhmer mit der Verwertung des wissenschaftlichen Nachlasses desselben beauftragt, veröffentlichte er daraus insbesondere die Acta imperii selectav (Innsbr. 1870) und leitet die Fortsetzung und Neulht bart der Regesta imperiio; die von ihm selbst bearheitete Abteilung 1198—1275 ist zum größten Teil bereits veröffentlicht(Innsbr. 1881fg.).