Matrikel (vom lat. matricula) heißt jedes schriftliche Verzeichnis gewisser Personen oder Einkünfte; so auf Universitäten das Verzeichnis, in welches die Studenten bei ihrer Aufnahme als akademische Bürger eingetragen (immatrikuliert) werden; bei den Geistlichen das Verzeichnis der einer Pfarrstelle zugewiesenen Einkünfte und Bezüge (Pfarrmatrikel). Die deutsche Reichsmatrikel bestand in dem Verzeichnis aller Stände des Deutschen Reichs und ihrer Beiträge zu den Reichsbedürfnissen. Die Wormser Matrikel von 1521 bestimmte die zu stellenden Kontingente und die Kriegssteuern (Römermonate), eine andere die Beiträge für die Unterhaltung des Kammergerichts (Kammerzieler). Im Laufe der Zeit hatten aber hierin das Herkommen und eigene Reichsschlüsse Veränderungen herbeigeführt, sodaß die Reichsstände nur nach einer Usualmatrikel zu jenen Leistungen herangezogen wurden. Auch im Deutschen Bunde bestimmte eine Bundesmatrikel die Stärke der Truppen, welche jedes Bundesmitglied zum Bundesheere stellen sollte. Aus dem alten Deutschen Bunde sind auch in das neue Deutsche Reich übergegangen die Matrikularbeiträge der einzelnen Bundesstaaten, d. h. die [ Zuschüsse zu den gemeinsamen Reichsausgaben, so. weit letztere nicht durch eigene Einnahmen des Reichs, wie Zölle, Verbrauchssteuern, Postüberschüsse u. s. w., gedeckt werden. Diese Beiträge werden nach der Bevölkerungszahl der einzelnen Staaten berechnet und durch das Etatsgesetz für jedes Jahr festgesetzt.