Gipsmörtel, m., Gipskitt, m., frz. mortier de platre, Plätre-ciment, mortier-stuc, badigeon, engl. gypsummoxtar, plaster-mortar; s. zunächst d. Art. Gips III. 3. Ferner haben Lorenz und Tiemann in der Zeitschrift für Bauwesen 1877 (S. 113 ff.) eine Abhandlung veröffentlicht, aus der wir die Resultate kurz mittheilen. Der zu Mörtelbereitung bestimmte gebrannte Gips darf nicht zu einem feinen Pulver gemahlen werden, weil er, in diesem Zustand mit Wasser angemengt, fast augenblicklich erhärtet. Die Zerkleinerung muß vielmehr nur ungefähr bis zur Größe des krystallinischen Kornes fortgesetzt werden, welches der rohe Gips in natürlichem Zustand zeigt u. die etwa der Größe der Quarzkörner in grobem Mauersande entspricht. Wegen der hygroskopischen Beschaffenheit des gebrannten Gipses ist derselbe an einem trockenen Ort aufzubewahren und möglichst bald zu verarbeiten. Die Vermischung mit Wasser muß durch ruhiges und gleichmäßiges Umrühren und Umwenden des Gipses erfolgen, damit eine möglichst gleichmäßige Wasseraufnahme stattfindet und Luftblasen vermieden werden. Beim Einrühren darf nur so viel Wasser zugesetzt werden, als zu Bereitung einer möglichst gleichmäßigen Mörtelmasse unbedingt erforderlich ist, weil der mit einem Ueberschuß von Wasser angerührte Gips auch nach der Verdunstung des letzteren dasselbe Volumen behält, wodurch die Mörtelmasse poröser und weniger fest wird. Einrühren u. Verarbeitung muß mit möglichst großer Schnelligkeit bewirkt werden, damit der Krystallisationsprozeß und die Aneinanderfügung der einzelnen Theile nicht gestört werde. Durch geringe Beimischung von Kalk, Sand, Ziegelmehlre. wird die Festigkeit des G. nicht erhöht, durch starke Beimischung geschädigt. Die Festigkeit des G.s ist wesentlich ahhängig von der primitiven Beschaffenheit des verwendeten Rohmaterials, da der Gips nach der Wasseraufnahme bestrebt ist, in seine ursprüngliche krystallinische Struktur zurückzukehren. Diese Beobachtung ist bereits von Gay-Lu ssae gemacht.