Freibodenmänner (Freesoilers) hieß vor dem Bürgerkriege den Pe Fraktion der demokratischen Partei in den Vereinigten Staaten von Amerika, die sich, unzufrieden mit der Usurpation, welche die Sklavenhalter besonders seit Anfang der vierziger Jahre gegen die demokratische Partei ausübten, 1848 von dieser trennten und in der Person Martin van Burens dem regulären, von den Sklavenhaltern unterstützten Kandidaten Caß einen Gegenkandidaten gegenüberstellten. Dieser Schritt bewirkte die Niederlage der Demokraten bei der Präsidentenwahl von 1848 und den Sieg der Wighs unter Taylor. Im J. 1852 ernannten sie in Pittsburg den Senator John P. Hale zu ihrem Kandidaten bei der damals bevorstehenden Präsidentenwahl. Im J. 1856 gingen die Freesoilers in der republikanischen Partei auf, welche ihre politischen Forderungen und Grundsätze adoptierte und durch die Gesetzgebung (Heimstättegesetz) sowie durch den Bürgerkrieg (Abschaffung der Sklaverei) durchsetzte, während sie den Freihandelsprinzipien der Freesoilers ein vielfach in Prohibitivzölle übergehendes Schutzzollsystem gegenüberstellte. —4 s. Licenzen. reiburg, der neunte Kanton der Schweiz, um⸗ — ein Areal von 1669 qlem und grenzt im N. und an Bern, im S. und W. an Waadt, von dessen Gebiet drei kleine Bezirke ganz umschlossen sind, und an den Neuenburgersee. Der Hauptfluß ist die Saane (s. d.), die den Kanton der ganzen Länge nach durchzieht; im W. die Broye, die am Jorat entspringt, den Murtensee durchfließt und in den Neuenburgersee mündet. Der größte Teil des Gebiets gehört zur schweiz. Hochebene (Mont-Gibloux 1205 m, Vully oder Wistenlach 659 m); der Südosten, das Greyerzerland (Gruyere), wird von den Kalk⸗ und Flyschketten der Saane- oder Freiburgeralpen durchzogen (Vanil Noir 2386 m, Moleson 2005 m, Berra 1724 m). Die Einwohnerzahl beträgt (1880) 115 400, wovon 18 138 Protestanten, hauptsächlich im Seebezirk (Murten), 97113 Katholiken, 104 Israeliten und 45 Andersgläubige; 31 Proz. der Bevölkerung sprechen deutsch, 69 Proz. französisch, in den Greyerzerbergen mit einem Dialekt, der an das Provengalische erinnert. Von dem Areal entfallen 17 Proz. auf Waldungen, 71 Proz. auf Acker⸗, Garten-und Rebland, Wiesen und Weiden; 12 Proz. sind unproduktiv. Der fruchtbare Molasseboden der Hochebene erzeugt hinlänglich Getreide für den eigenen Bedarf, Obst und Kartoffeln, an den beiden Seen auch Wein und Tabak. Die Viehzucht liefert vorzüglich Rinder des berühmten schweren, schwarzen oder schwarzfleckigen freiburger Schlags, auch kräftige Arbeitspferde. Nach der Viehzählung von 1876 zählte der Kanton 8753 Pferde, 64515 Rinder, 24 278 Schweine, 20 966 Schafe, 12320 Ziegen und 8490 Bienenstöcke. In dem wald⸗ und weidereichen Voralpenland des Südostens ist Alpwirtschaft die Hauptbeschäftigung und liefert für die Ausfuhr die trefflichen Koupfiu- Auch Holz wird aus den Berggegenden hauptsächlich nach Genf und Frankreich ausgeführt. Der Kanton ist reich an Torf; der Bergbau ergibt treffliche Sand- und Kalksteine, Gips und (bei Semsales) Pechkohlen. Die Industrie ist, abgesehen von der allgemein verbreiteten Strohflechterei, unerheblich; nur die Gerberei und Tabaksfabrikation der Hauptstadt, die Uhrenindustrie von Murten und die Glashütte von Semsales sind erwähnenswert. Dem Handel dienen außer einem ausgedehnten Netz von Post-⸗ und Fahrstraßen und den Dampferlinien des Murten⸗ und Neuenburgersees die Linien Lausanne-Freiburg-Bern (Oronbahn), Lausanne-Payerne-Murten-Lyß (Broyebahn) und Freiburg-Payerne-Estavayer-⸗Pwerdon der Schweizerischen Westbahn und die schmalspurige Bahn Romont-Bulle. Die wichtigsten Wohnplätze sind neben der Hauptstadt die Städtchen Estavayer, Romont (1876 E., an der Glane), Bulle, Greyerz, Murten, der Marktflecken Chätel St. Denis und das Dorf Düdingen (3177 CE.). In polit. und administrativer Beziehung zerfällt der Kanton in sieben Bezirke; die Verfassung ist repräsentativ-demokratisch. Der Große Rat zählt auf je w1200 E. ein Mitglied, der Staatsrat besteht aus sieben Mitgliedern mit fünfjähriger Amtsdauer. In gerichtlicher Hinsicht zerfällt der Kanton in 29 Friedensrichterkreise. Als erste Instanz fungieren sieben Bezirksgerichte und als Appellations- und Kassationshof das Kantonsgericht (9 Mitglieder). Die Amtssprache ist französisch, doch werden Gesetze, Dekrete u. s. w. auch deutsch publiziert. Die Katholiken stehen unter dem Bischof von Lausanne. Von den zehn noch bestehenden Klöstern ist das wichtigste die Kartause Val-Sainte im Greyerzerland. Für die Protestanten besteht eine besondere Synode. Von höhern Lehranstalten besitzt der Kanton ein Gymnasium verbunden mit einem Lyceum, dem Priesterkollegium St.⸗Michel und einer Rechtsschule in der Hauptstadt, ein Lehrerseminar verbunden mit einer Ackerbauschule in Haute-Rive, ein Progymnasium in Murten und mehrere Sekundärschulen. In militärischer Hinsicht bildet der Kanton mit Neuenburg und dem Berner Jura den Stammbezirk der 2. Division. Die Finanzlage ist trotz aller Okonomie und musterhafter Verwaltung infolge überanstrengung im Eisenbahnwesen nicht glänzend. Zwar weist die Staatsrechnung von 1882 noch ein Staatsvermögen von 28382000 Frs. auf, aber davon sind 15433000 unproduktiv und die Passiven betragen 23311000 Frs. Ausgaben und Einnahmen halten sich mit etwa 3 Mill. Frs. jährlich ungefähr das Gleichgewicht. Das Wappen ist ein schwarz und weiß quergeteilter Schild. Geschichtliches. Die Ureinwohner des Landes waren kelt. Helvetier, von deren Wohnsitzen die im Murten- und Neuenburgersee aufgefundenen Pfahlbauten überreste sind. Von Aventicum aus wurde das Land allmählich der Römerherrschaft unterworfen. Zur Zeit der Völkerwanderung ließen sich östlich von der Aare Alamannen, westlich Burgundionen nieder; der Grenzstrich zwischen beiden Stämmen, das Land zwischen Aare und Saane, blieb lange Zeit unangebaut und erhielt daher seinen alten deutschen Namen Uchtland (ödes Land). Als Teil des burgund. Königreichs kam das Land 1032 an das Deutsche Reich und wurde nun von den Herzögen von Zähringen regiert. Berthold IV. gründete 1179 die Stadt F., verlieh ihr eine Verfassung nach dem Muster derjenigen von Köln und ein Territorium von 15 km im Umfang. Die Stadt wuchs rasch empor und bildete den Kern des spätern Kantons F., der 1219 an Kyburg, 1277 an Habsburg, 1452 als Schutzstaat an Savoyen fiel und endlich 1481 durch das Stanzer Verkommnis der Eidgenossenschaft beitrat. Die illich ms Demokratie artete im 16. Jahrh. allmählich in städtische Oligarchie und Familienherrschaft aus, die indes in langem Kampfe mit der röm. Kurie und den seit der Reformation in F. residierenden Bischöfen von Lausanne die weltlichen Rechte ebenso gut zu wahren wußte, wie sie ihre Oberherrschaft gegenüber der unzufriedenen Landschaft zu behaupten verstand. Nachdem die Franzosen 2. März 1798 das Ländchen besetzt, wurde F. ein Teil der Helvetischen Republik, sodann unter der Mediation einer der 19 Kantone und einer der 6 Vororte. Nach der Restauration stellte die Aristokrate ihre Herrschaft wieder her, berief 1818 die Jesuiten und regierte in alter Weise, bis die Erhebung des Volks 1830 die Anerkennung des Prinzips der Rechtsgleichheit und die Verfassung vom * 1831 durchsetzte. Diese Konstitution, in polit. ingen verhältnismäßig liberal, war in religiöser Hinsicht streng katholisch und sicherte dadurch, da das bigotte Landvolk vollständig unter dem Einfluß des Klerus stand, der jesuitisch-aristokratischen Partei wieder das übergewicht. Erst die Besetzung F.s durch eidgenössische Truppen 16. Nov. 1847, herbeigeführt durch die Teilnahme des Kantons am Sonderbunde, führte den Sturz der ultramontanen Partei herbei. Sogleich wurde eine provisorische Regierung gewählt, und eine aus direkter Volkswahl hervorgegangene Konstituierende Versammlung entwarf die freisinnige Verfassung von 1848, welche die Garantie des Bundes erhielt. Doch ward diese Verfassung nicht der ausdrücklichen Genehmigung des Volks unterworfen und sollte erst nach neun Jahren revidiert werden dürfen. Mehrere gewaltsame Versuche, diese neue Ordnung der Dinge umzustürzen, so im Okt. 1848, Okt. 1850, März 1851, April 1853, blieben erfolglos und die kompromittierten Führer der konservativen Partei, ebenso auch der Bischof Marilley, wurden verbannt. Die Ultramontanen verschoben nun ihre Pläne auf das Ende jener neunjährigen Frist. Schon im Dez. 1856 errangen sie bei den Großratswahlen einen entschiedenen Sieg und 13. Jan. 1857 beschloß der neue Große Rat, da nunmehr jene Frist abgelaufen war, Revision der 3e urne W. Der in reaktionärem Sinne gehaltene neue Verfassungsentwurf wurde im Mai vom Volke mit großer Mehrheit angenommen. Die Verbannten wurden amnestiert und zurückberufen, mehrere Klöster wiederhergestellt, das Schulwesen unter den Einfluß der Geistlichkeit gestellt. Dagegen hütete man sich, in direkten Widerspruch mit den von der Bundesverfassung garantierten Freiheiten zu geraten. Seither ist der Kanton, trotz der wieder erstarkenden radikalen Opposition, vollständig im reaktionären, ultramontan-konservativen Fahrwasser geblieben, und bei den Volksabstimmungen von 1872 und 1874 über Annahme der revidierten Bundesverfassung stand er in der ersten Reihe der Verwerfenden (und zwar 12. Mai 1872 mit 20 680 Nein gegen 5651 Ja und 19. April 1874 mit 21547 Nein gegen 5575 Ja). Jedoch hat sich 1880 innerhalb der herrschenden konservativkath. Partei eine Spaltung vollzogen, indem die gebildetern Elemente derselben, mit der absoluten Herrschaft der Hetzkapläne und der Bauernführer unzufrieden, sich von der ultramontanen Partei lossagten und eine gemäßigt-konservative, auf dem Boden der Bundesverfassung stehende Mittelpartei bildeten. Vgl. Berchtold, Histoire du Canton de Pribourgo (Freiburg 1841 — 45); Marrot, «Chronique du Canton de Fribourg (Freiburg 1878).