Gegenschreiber, früher eine besondere richterlich befähigte argan und zwar als ein delegierter Beamter der Bergämter, der mit der Führung des sog. be und Au beauftragt war. Derselbe hatte die Ab⸗ und Zugewährung von Kuxen und Kuxanteilen im Gegenbuche, welches ein öffentliches über die Besitzverhältnisse der Gewerkschaften und der nicht gewerkschaftlichen Gruben geführtes Urkundenbuch war, zu bewirken.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 654Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei