Gemeiner Pfennig, eine Reichssteuer, welche im 15. Jahrh. mehrmals zur Abwehr der Hussiten, später der Türken, erhoben wurde. Ihre Einziehung machte außerordentliche Schwierigkeiten, sodaß sie 1505 wieder aufgehoben wurde.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 735Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei