Generalpächter (frz. fermiers généraux) hießen ursprünglich die Hauptpächter von Zöllen, Monopolen und andern Steuern, die ihrerseits meistens ihre Rechte wieder an Unterpächter übertrugen. Das System der Steuerverpachtung bestand schon bei den Römern und bürgerte sich im Mittelalter wenigstens für einzelne Zweige in vielen Staaten ein. Eine besondere Wichtigkeit erlangte es in Frankreich, wo aber auch die demselben ½1 übel besonders grell hervortraten. Sully beseitigte viele Mißbräuche, namentlich die Verschleuderung einzelner Gefälle an Günstlinge und Große zu Spottpreisen und führte allgemein Verpachtung an den Meistbietenden ein. Später kam dieses naturgemäße Verfahren wieder ab, wurde aber von Colbert wieder aufgenommen. Grundlegende Ordonnanzen für die Regelung des Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VII. Steuerpachtwesens (das nur bei den indirekten Steuern bestand) wurden namentlich 1681 und 1687 erlassen. Neben einer Anzahl lokaler kleinerer Pachtungen wurden schon im 17. Jahrh. auch größere vergeben, die einen oder mehrere Einnahmezweige im ganzen Lande oder wenigstens in einem größern Gebiete übernahmen. Unter Colbert bestanden als solche Fermes générales o die der (Gabelleso (Salzsteuer), der Aideso (Getränkesteuer), der Domanialgebühren und die der Cing grosses fermeso (hauptsächlich Zölle). Die Pächter waren Finanzgesellschaften, die durch einen Hauptrepräsentanten vertreten wurden, auf dessen Namen der Vertrag geschlossen wurde. Sie mußten dem Staat gewissermaßen als Kaution ein bedeutendes verzinsliches Darlehn gewähren und eine feste Pachtsumme als Minimalertrag der betreffenden Steuern entrichten. Der Mehrertrag siel ihnen aber keineswegs immer vollständig zu, sondern der Staat behielt sich je nach der Lage der Finanzverhältnisse in dem Pachtvertrage einen größern oder geringern Anteil an demselben vor. Im J. 1726 wurden die Steuerpachtungen reorganisiert und noch mehr konzentriert undseitdem der größte Teil derselben als vereinigte Fermes généraleso von einer aus 60 und später 40 Mitgliedern bestehenden Dunnternehr der G. unter dem Namen eines Hauptunternehmers auf meistens sechsjährige Perioden übernommen. Unter Necker wurde die Einziehung der indirekten Steuern und Gebühren in die Hände von drei Finanzgesellschaften gelegt. Die bedeutendste war die der G., welche das Tabaks- und Salzmonopol, den größten Teil der Zölle, einen besondern Eingangszoll auf die Produkte der franz. Kolonien und die Eingangsabgaben von Paris verwaltete. Neben der «Ferme généraler bestand die Régie généralen für die Erhebung der Aideso (Getränkesteuern) und die Domanialverwaltung, welche hauptsächlich die in Form von Gebühren zu entrichtenden Verkehrssteuern von Verkäufen, Erbschaften u. s. w. zu erheben hatte. Die Stellung der Regisseure und Domanialverwalter war der der G. in vieler Beziehung ähnlich, sie hatten ebenfalls eine bedeutende Summe vorzuschießen, aber sie garantierten keinen bestimmten Ertrag, sondern hatten nur einen bestimmten Anteil an dem über eine festgesetzte Summe hinausgehenden Mehrertrag. Necker gibt die Bruttoeinnahmen der«Ferme généraler in den letzten Jahren vor der Revolution auf 186 Mill. Frs. und die Verwaltungs⸗ und Erhebungskosten (mit Einschluß der Material- und Fabritationskosten des Tabaks- und Salzmonopols und des Gewinns der G.) auf 42300000 Frs. an. Der Gewinn der 40 G. war damals in ziemlich enge Grenzen eingeschlossen und betrug nach Necker, abgesehen von der Verzinsung der von jedem vorgeschossenen 1560000 Frs.für jeden nur 75000 Frs. Bei der Regie war das Verhältnis des Bruttoertrags zum Reinertrag eigentlich noch ungünsti-E als bei der Generalpacht. Die schlimmste chattenseite der letztern war die Korruption, welche die Finanzleute zur Erzielung möglichst günstiger Bedingungen am Hofe und in andern einflußreichen Kreisen verbreiteten. Die Klagen des Volks aber entsprangen hauptsächlich aus der drückenden Natur der Steuern selbst und würden bei einer Erhebung derselben durch unmittelbare Staatsbeamte wahrscheinlich nicht weniger laut gewesen sein. Rein technisch betrachtet kann das System des General-Ic d. auch bei der gegenwärtigen Leistungsfähigeit der Verwaltungsorganisation in den Kulturstaaten unter Umständen no zweckmäßig erscheinen. In der Domänenverwaltung ist es noch sehr verbreitet. In Frankreich hat man das neugeschaffene Streichhölzermonopol an eine Gesellschaft verpachtet, und in Italien ist eine Gesellschaft am Tabaksmonopol beteiligt. In Rußland wurde die Verpachtung der Branntweinsteuer erst 1863 durch eine vom Staat verwaltete Accise ersetzt. Geueralpardon, unter Pardon.