Glaser (Julius, vorher Josua), hervorragender österr. Jurist und Staatsmann, geb. 19. März 1831 zu Postelberg in Böhmen, war von jüd. Abkunft, trat aber später zum Christentum über. G. erhielt seine Gymnasialbildung zu Leitmeritz und Wien, studierte in Wien und Zürich die Rechte und veröffentlichte außer mehrern Abhandlungen ein Werk über K Das engl.⸗schott. Strafverfahren »(Wien 1850). Auf Grund dieser Arbeiten habilitierte sich G. im Okt. 1854 an der wiener Universität für österr. Strafrecht. Zwei Jahre später erhielt er eine außerord. und im Sept. 1860 die ord. Professur desselben Fachs. Von seinen Werken aus dieser Zeit sind zu nennen: „Abhandlungen aus dem österr. Strafrechto (Bd. 1, Wien 1858), «Küber Friedensgerichtey (Wien 1859), «Küber die Fragstellung an die Geschworenen » (Wien 1863), „Zur Juryfrage (Wien 1865; diese zwei Schriften 1875 in 2. Aufl. vereinigt), «Anklage, Wahrspruch und Rechtsmittel im engl. Schwurgerichtsverfahreno (Erlangen 1866), &Gesammelte kleinere Schriften über Strafrecht, Civil⸗ und w „(2 Bde., Wien 1868; 2. Aufl. 1883) u. s. w. Mit Unger und Jos. Walther gab er eine «Sammlung von civilrechtlichen Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofs 9 (18 Bde., Wien 1857 —83) heraus; auch beteiligte er sich an der Redaction der Allgemeinen österr. Gerichtszeitung vö. Vom Minister Pratobevera wurde G. mit wichtigen legislativen Arbeiten betraut (Strafprozeßordnung, Preßgesetz u. s. w.). Im J. 1868 als Sektionschef in das Unterrichtsministerium berufen, kehrte er, als das Ministerium Hasner abtreten mußte, 1870 zu seinem akademischen Lehramte zurück und wurde vom niederösterr. Landtage in das österr. Abgeordnetenhaus gewählt, zu dessen hervorragendsten Mitgliedern er gehörte. Bei den Neuwahlen von 1871 ward er von der innern Stadt Wien in den Landtag und von diesem in den Reichstag gewählt, 1873 direkt in den Reichsrat abgeordnet, dem er bis 1879 angehörte. G. wurde 25. Nov. 1871 zum Minister der Justiz in das Ministerium Auersperg berufen. Als solcher ist er der Schöpfer einer neuen Strafprozeßordnung (Jury) und der Entwürfe des Strafgesetzbuchs und der Civilprozeßordnung (mündliches Verfahren). Bei Niederlegung des Amtes als Justizminister wurde er 1879 zum Generalprokurator am wiener Cassationshofe ernannt. Spätere wissenschaftliche Arbeiten von G. sind: «Studien zum Entwurf des österr. Strafgesetzes» (Wien 1871), „(Sammlung strafrechtlicher Entscheidungen des k. k. Obersten Gerichtshofso (3 Bde., Wien 1872), (Handbuch des (deutschen) Strafprozesseso (Bd. 1, Lpz. 1883), 4«Beiträge zur Lehre vom Beweis (pz. 1883).