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Recht & StaatBrockhaus 1882

Glück im objektiven Sinne wird der vom menschlichen Willen unabhängige Ablauf äußerer mnsofern und die Verkettung äußerer Umstände insofern genannt, als die Resultate desselben in Beziehung zu den Wünschen und Hoffnungen der Menschen gesetzt werden. In diesem Sinne ist G. gleichbedeutend mit Zufall. So spricht man von Glücksgütern als solchen, deren Besitz nicht vom innern Wert des Menschen, sondern von der Fügung äußerer Umstände abhängt, von Glücksspielen als solchen, in denen nur der Zufall über Gewinn oder Verlust entscheidet, und so nennt man einen Glücksritter denjenigen, der ohne ernste Be-Helungdr dem günstigen Zufall seine Lebensstellung vertraut. In engerer Bedeutung heißt G. diese äußere Fügung in dem Sinne daß sie fur einen bestimmten Menschen eine günstige, sein Begehren befriedigende ist. 4Er hat G.v heißt, die Dinge laufen so, wie er es wünscht. So nennt man einen Glückspilz oder ein Glückskind denjenigen, dem alles gelingt, was er anfängt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 122Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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