FeedGranatgewehre
Recht & StaatBrockhaus 1882

Granatgewehre dienten im 18. Jahrh. zum Schießen von Handgranaten; der Lauf war kurz und weit, ähnlich einem Mörser; oft stand noch ein gewöhnlicher Gewehrlauf damit in Verbindung. Jetzt versteht man unter G. ein zum Schießen erplodierender Kugeln bestimmtes Gewehr; solche Gewehre sind aber durch die Petersburger Konvention von 1868, betreffend Sprenggeschosse, völkerrechtlich unmöglich gemacht. (S. Explosionsgeschosse.) Eine brauchbare Konstruktion stammt von Franz von Dreyse in Sömmerda.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 283Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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