FeedGrenzscheidungsklage
Recht & StaatBrockhaus 1882

Grenzscheidungsklage ist das Rechtsmittel, um die Grenze zwischen zwei Grundstücken entweder gegen Bestreitung und Anfechtung zu sichern oder, wenn sie verloren ging, ihre Feststellung aufs neue zu veranlassen. Berechtigt, die G. zu erheben, ist nicht bloß der Eigentümer eines der beiden Grundstücke, sondern auch der Nutznießer, Pfandgläubiger und dingliche Pächter derselben. Der Klagantrag richtet sich zwar auf Herstellung der wahren Grenze, aber der Richter hat, da der Prozeß Teilungsprozeß ist, die Befugnis, selbst die erkannten wahren Grenzen aus Zweckmäßigkeitsgründen zu verlegen, und die Pflicht, daneben zu persönlichen Leistungen, z. B. zum Ersatz von Verwendungen zu verurteilen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 343Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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