FeedGrotius (Hugo) oder de Groot
GeschichteBrockhaus 1882

Grotius (Hugo) oder de Groot, ausgezeichneter 10,peil 1885 und Staatsmann, geb. zu Delft 10. April 1583, stammte aus einer edeln Familie, erhielt eine 113. Erziehung und erwarb sich schon in seinem 15. Jahre die jurist. Doktorwürde. Das Jahr darauf begleitete er den Großensionär Oldenbarneveldt als Gesandten nach ankreich, wo er sich den Beifall Heinrichs IV. erwarb. Nach seiner Rückkehr begann er als Advokat zu praktizieren und wurde 1607 Generalfiskal und 1613 Ratspensionär in Rotterdam. Damals beunruhigten die Angelegenheiten der Remonstranten und ihrer Gegner Holland. Oldenbarneveldt war der Beschützer der erstern, und G. unterstützte denselben durch seine Schriften und sein Ansehen. Dies verwickelte beide in den Prozeß, infolge dessen Oldenbarneveldt 1619 enthauptet, G. selbst aber zu lebenslänglicher Gefangenschaft Hen dem Schlosse Lövenstein verurteilt wurde. Aus dieser befreite ihn seine Gemahlin, die in einer Bücherkiste sich ins Gefängnis bringen ließ, mit ihm die Kleider wechselte und im Gefängnis blieb, während er in der Kiste verborgen hinausgebracht wurde. Auch die heldenmütige Frau wurde wieder freigelassen. G. irrte hierauf einige Zeit in den kath. Niederlanden umher, flüchtete sich dann nach Frankreich und erhielt von Ludwig XIII. eine Pension von 3000 Livres; doch Richelieu, dem er nicht genug schmeichelte, wußte ihn wieder zu entfernen, und 1631 wurde selbst seine Pension eingezogen. Das Wohlwollen, welches ihm der Prinz Friedrich Heinrich von Oranien in einem Briese ezeigt, bewog ihn, in sein Vaterland zurückzukehren; allein seine Feinde bewirkten, daß er zu ewiger Verbannung verurteilt wurde. In Hamburg, wohin er sich zunächst wendete, suchten die Könige von Dänemark, Polen und Spanien ihn in ihre Staaten zu ziehen. Der Schutz, den der Kanzler Oxenstjerna ihm zusicherte, und die Vorliebe der Königin Christine für Gelehrsamkeit bestimmten ihn indes, 1631 schwed. Dienste anzunehmen. Als Staatsrat und Gesandter am franz. Hofe, 1635 — 45, erwarb er sich allgemeine Achtung. In Schweden wurde er von der Königin ehr günstig aufgenommen. Dennoch nahm er eine Entlassung, um nach Holland zurückzukehren. ei der Reise wurde er durch einen Sturm nach Pommern verschlagen und erkrankte zu Rostock, wo er 28. Aug. 1645 starb. Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VIII. G. verband mit den Talenten des gewandtesten Staatsmanns eine tiefe und ausgebreitete Gelehrsamkeit. Er war ein gründlicher Theolog und trefflicher Exeget, ein ausgezeichneter Humanist, scharfsinniger Philosoph und Jurist und ein mit den Quellen der Geschichte vertrauter Historiker. Seine Schriften haben auf die Bildung eines reifern Geschmacks und auf Verbreitung einer aufgeklärten und milden Denkart in wissenschaftlichen Angelegenheiten einen entschiedenen Einfluß gehabt. Seine metrischen übersetzungen der Griechen zeugen von großem Dichtergeiste; er war einer der besten neuern lat. Dichter. Insbesondere gebührt ihm der Ruhm, der Begründer des allgemeinen Staatsrechts, der Rechtsphilosophie und der Völkerrechtswissenschaft zu sein. Zuerst erschien von ihm das Mare liberum o, worin er die Freiheit des holländ. Handels nach Ostindien verteidigte. Sein Hauptwerk aber ist De jure belli et pacis o (Par. 1625 u. öfter; von Cocceji, 3 Bde., Bresl. 1744—48, und in neuerer Zeit von Pradier-Bidliof St.⸗Denis 1867; deutsch in der «Philos. ibliotheko, Bd. 15 u. 16, Berl. 1869 - 70). Zu erwähnen sind ferner seine De imperio summarum potestatum circa sacra (Amsterd. 1677), „Annales et historiae de rebus Belgiciso (Amsterd. 1657), Annotationes in Vet. Testam. v (3 Bde., Par. 1644; herausg. von Döderlein, 3 Bde., Halle 1774 — 75), „Annotationes in Nov. Testam. (2 Bde., Amsterd. 1641 — 46; neue Aufl., Halle 1768), „De veritate religionis christianae (Amsterd. 1662), die beste neuere Apologie des Christentums, Poëmata v (Leid. 1617) und Epistolae ineditae (Harl. 1806). Vgl. außer den Biographien von Luden (Berl. 1806), Butler (Lond. 1827) und de Vries (Amsterd. 1827) die Schriften von Creuzer (4Luther und Hugo G.», Heidelb. 1846) und Hartenstein (Darstellung der Rechtsphilosophie des Hugo G.», Lpz. 1850); ferner Caumont, Etude sur la vie et les travaux de G.v (Par. 1862); Hély, «Etude sur le droit de la guerre de G.5 (Par. 1875); Rogge, (Bibliotheca Grotiana. Grotii operum descriptio bibliographicas (Haag 1883).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 545Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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