Grundbegriffe nennt man in dem Aufbau der wissenschaftlichen Erkenntnis diejenigen Begriffe, welche, nicht mehr auf einfachere und umfassendere fondern Beant ihrerseits die Grundlage aller beondern Begriffsbildung darstellen. Man muß formale und materiale G. unterscheiden: die erstern sind die allgemeinen Beziehungsformen des Denkens, auch die Kategorien (s. d.) genannt, deren systematische Entwickelung die Aufgabe der Erkenntnistheorie (s. d.) bildet; die letztern sind die allgemeinsten, sachlichen Vorstellungen, welche in den besondern Wissenschaften verwendet werden, aber in denselben Grenzbegriffe darstellen, deren Ableitung, wenn sie überhaupt möglich ist, der Philosophie überlassen bleibt. So sind z. B. Materie, Kraft, Gesetz u. s. w. G. der Ethik; Recht, Norm u. s. w. dagegen G. der Jurisprudenz u. a. Vgl. Eucken, «Geschichte und Kritik der G. der Gegenwart »(Lpz. 1878).