FeedHand (ärgere)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hand (ärgere), eigentlich linke H., bedeutet in dem Rechtssprichwort «Die Kinder folgen der ärgern Hand » die nicht ebenbürtige Frau. Bei Mißheiraten erlangen die Kinder nicht den Stand des Vaters, sondern nur den der Mutter. Namentlich haben sie kein Erbrecht auf das Stammgut. (S. Ebenbürtigkeit.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 769Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6