Libell (libellus), eigentlich eine kleine Schrift, hieß bei den Römern jede schriftliche Eingabe an eine Behörde, in welchem Sinne man noch gegenwärtig von einem Klaglibell spricht. Im neuern Sprachgebrauch pflegt man das Wort L. im Sinne von libellus famosus, als gleichbedeutend mit Schmähschrift oder Pasquill, zu nehmen. Nach engl. Recht versteht man unter L. besonders eine schriftliche, bildliche oder durch die Presse verbreitete Injurie, die im Wege einer Civilklage verfolgt wird. In schwerern Fällen nimmt man jedoch Friedensbruch an, und es ist dann Grund zur Kriminalklage vorhanden. Die neuern Gesetze gestatten dabei den früher nicht zugelassenen Beweis der Wahrheit.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 51Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei