Mafia (Maffia) heißt zunächst die Gesamtheit der in Sicilien bestehenden camorristischen Verbände (s. Camorra), dann aber auch das stillschweigende Einverständnis der Mehrzahl der dortigen Bevölkerung in der Auflehnung gegen jede gesetzliche Ordnung und in der Beschützung jeder in diesem Sinne begangenen Ungesetzlichkeit. Ein Sicilianer, der hieran teilnimmt, ob hoch oder niedrig, ist ein Mafiose und handelt gegebenenfalls im Interesse der großen Verbrüderung, wenn nicht durch offene Gewaltthat, so doch durch Brigantenhehlerei, falsches Zeugnis oder andere Unterstützungen. Dieser gesetzlose Sinn, die Folge einer Jahrhunderte alten polit. Bedrückung und der Vernachlässigung aller sittlichen Erziehung, wurde unter der Bourbonenherrschaft durch einen starken Polizeidruck niedergehalten, durch die freisinnigen Institutionen des ital. Einheitsstaats aber derart entfesselt, daß er bis in die neueste Zeit noch jeder gesetznäßigen Bekämpfung spottet. Bis zu welchem Grade die allgemeine Unsicherheit in Sicilien gestiegen ist, ergibt sich daraus, daß 1872—74 an 90000 Verbrechen, darunter 3000 Morde, zur gerichtlichen Anzeige gelangten. Vgl. Franchetti und Sonnino. La Sicilia nel 18765 (2 Bde., Flor. 1877).