FeedMarkgraf
GeschichteBrockhaus 1882

Markgraf (Marchio) hieß seit der Zeit Karls d. Gr. der Inhaber der Regierungsgewalt in einem Grenzbezirke, einer Mark 0 d.). Da an der Grenze die Mittel gegen feindliche Einfälle schnell zur Hand sein mußten, so hatte der M. eine größere Machtvollkommenheit als die gewöhnlichen Grafen. Auch hatte er Gelegenheit, seinen Besiß und Amtsbezirk über die Grenze hinaus auszudehnen. Die Würde wurde, wie die gräfliche, bald erblich, und vom 12. Jahrh. ab wurde sie auch als ein höherer Titel, der zum Reichsfürstenstande berechtigte, an Grafen verliehen, deren Besitzungen keine alten Marken waren. Dem Herzog stand der M. im Range nach. (S. Graf und Marquis.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 463Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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