FeedMartin V.
GeschichteBrockhaus 1882

Martin V., aus dem alten Geschlecht der Colonna, wurde 1417, nach Gregors XII. Entsagung und Benedikts XIII. Absetzung, während der Kirchenversammlung zu Konstanz zum Papste erwählt. Er beschränkte die reformatorischen Bestrebungen des Konzils auf Abschaffung geringer Mißbräuche, schloß Separatverträge mit Deutschland, Frankreich und England und löste das Konzil unter nichtigem Vorwande auf. Als Benedikt XIII. 1424 gestorben war, wurde zwar ein neuer Gegenpapst, Clemens VIII., gewählt, doch dieser entsagte 1429 seinen Ansprüchen und erhielt als Entschädigung das Bistum Majorca. Ein Konzil, welches M. 1423 nach Pavia berief und von da nach Siena verlegte, vertagte sich auf sieben 11. Am 1. Febr. 1431 mußte er endlich das Konzil nach Basel berufen, starb aber vor der Eröffnung WWMart 1431. M.s Nachfolger war Eugen IV. artin (Christoph Reinh. Dietr.), namhafter Jurist, geb. 2. Febr. 1772 in Bovenden unweit Göttingen, wurde 1790 Docent, 1802 außerord., 1805 ord. Professor der Rechte in Göttingen. Noch in demselben Jahre folgte er einem Rufe nach Heidelberg, wurde 1816 Oberappellationsgerichtsrat und ord. Professor der Rechte in Jena, legte 1842 seine Amter nieder und lebte seitdem zu Mügeln in Sachsen, später in Gotha, wo er 13. Aug. 18⁵⁷ starb. Er schrieb: Lehrbuch des deutschen gemeinen bürgerlichen Prozessesp (Gött. 1800; 13. Aufl., Lpz. 1862), (Lehrbuch des deutschen gemeinen Kriminalprozesseso (Gött. 1812; 5. Aufl., besorgt von Temme, Lpz. 1857), Lehrbuch des deutschen gemeinen Kriminalrechtsv (Heidelb. 1820—25; 2. Aufl. 1829). M.s Vorlesungen über die Theorie des deutschen bürgerlichen Prozesseso (2 Bde., Loz. 1855—57) wurden unter Mitwirkung seines Soh—⸗ nes Theodor M. veröffentlicht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 491Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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