FeedMühler (Heinr. von)
GeschichteBrockhaus 1882

Mühler (Heinr. von), preuß. Staatsmann von konservativer Richtung, geb. 4. Nov. 1813 zu Brieg in Schlesien, auf den Gymnasien zu Hal-Dorstadt und Breslau gebildet, studierte seit 1830 in Berlin die Rechte. Aus dieser Zeit stammt der größere Teil seiner «Gedichter (Berl. 1842): darunter das Studentenlied &G'rad aus dem Wirtshaus komm' ich heraus». M. arbeitete 1837 bei dem Oberlandesgericht in Naumburg a. d. S., dann 1838 in Halle und 1839 in Köln und kehrte 1840 nach Berlin zurück. Im J. 1838 hatte er einige Rechtshandschriften des naumburger Stadtarchivsv(Berl.) herausgegeben. Im Nov. 1840 rief ihn Eichhorn als Hilfsarbeiter in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, in welchem er 1846 vortragender Rat wurde, seit 1845 vorzugsweise bei den Arbeiten für Herstellung einer geordneten evang. Kirchenverfassung beschäftigt und 1846 der nach Berlin berufenen Generalsynode als Sekretär beigegeben. In dieser Stellung veröffentlichte M. seine kam Baan der evang. Kirchenverfassung in der Mark Brandenburge (Berl. 1846). Im J. 1849 wurde er von dem Minister von Ladenberg in die Abteilung für die innern evang. Kirchensachen, dann in den CEvangelischen Oberkirchenrat versetzt und 18. März 1862 als Kultusminister in das Ministerium Hohenlohe, dem im Herbst desselben Jahres das Ministerium Bismarck folgte, berufen. Die Begünstigung der kirchlichorthodoxen Richtung namentlich auch auf dem Gebiete der Schule rief im Landtage heftige Opposition hervor und machte M. im höchsten Grade unpopulär. Diese Schwierigkeiten vermehrten sich noch, als 1867 auch die Kirchenangelegenheiten der neuen preuß. Provinzen dem Ministerium unterstellt wurden und seit Ende 1870 die Konsequenzen des Vatikanischen Konzils und die Abwehr derselben M. auch in der kath. Kirche eine neue Zahl polit. Gegner erweckten. M. nahm 17. Jan. 1872 seine Entlassung und starb 2. April 1874 in Potsdam. Seine kirchlich-konservative Weltanschauung faßte er in dem Werke zusammen: «Grundlinien einer Philosophie der Staats⸗ und Rechtslehre nach evang. Prinzipieno (Berl. 1873). Heinrich Gottlob von M., Vater des vorigen, geb. 23. Juni 1780 zu Luisenhof bei Pleß, wurde 1822 Obergerichtspräsident in Halberstadt, 1824 in Breslau. Im J. 1827 wurde er zu den Vorarheiten für die Revision des Allgemeinen Landrechts hinzugezogen und 1832 berief ihn der König neben dem Minister von Kamptz als Justizminister für die Gesetzgebung, zum Justizminister für die erwaltung in den östl. Provinzen. Hier brach er durch das von ihm ausgegangene Gesetz über den Mandats-⸗, summarischen und Bagatellprozeß vom 1. Juni 1833 die Bahn zu dem mündlichen und öffentlichen Gerichtsverfahren in Preußen und Deutsch land. M. legte 1846 das Portefeuille der Justiz nieder, wurde zum Chefpräsidenten des Obertribunals ernannt, trat 1854 in den Ruhestand und starb 15. Jan. 1857 in Berlin.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 909Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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