FeedSachsen (Saxönes)
GeschichteBrockhaus 1882

Sachsen (Saxönes), ein deutscher Volksstamm, dessen Name man von einer Waffe, dem Sahs (d. i. Messer, kurzes Schwert, eigentlich Steinwaffe), ableitet, werden zuerst von Ptolemäus im Süden der Eimbrischen Halbinsel erwähnt, wo sie zwischen der Eider, Elbe, die sie von den Chauken trennte, und der Trave wohnten. Der Name dieser nordalbingischen S. verbreitete sich im 3. Jahrh. auf einen Völkerbund, in welchem sich außer den S. namentlich die Cherusker, die Angrivarier (Engern) zu beiden Seiten der Weser und der größte Teil der Chauker, mit Ausnahme der an der Küste zwischen der Weser⸗ und Emsmündung wohnenden, die sich den Friesen anschlossen, vereinigt hatten. In das röm. Gebiet machten sie zu Lande Einfälle unter Julian, mit den Franken verbunden, und unter Valentinian I., der sie bei Deutz 373 schlug. Bedeutender waren ihre Raubzüge zur See gegen die brit. und gallischen Küsten, die sich lange Zeit wiederholten seit dem J.287, wo der Menapier Carausius, mit dem Kriege gegen sie von Kaiser Maximianus beauftragt, sich mit ihrer Hilfe der Herrschaft in Britannia (s. d.) bemächtigte. Auf der Nordküste von Armorica, in der heutigen Normandie, hatten sich S. als röm. Söldner und Bundesverwandte schon zu Anfang des 5. Jahrh. festgesetzt, sodaß der Landstrich von ihnen den Namen der sächs. Küste (itus Saxonicum) trug. Sie fochten mit auf den Catalaunischen Feldern gegen Attila. Auch an der Loiremündung ließen sich S. nieder; beide verschwinden später unter fränk. Herrschaft. In Britannien dagegen wurde um die Mitte des 5. Jahrh. von den nordalbingischen Angelsachsen (s. d.) die sächs. Herrschaft für lange Zeit begründet. Die in Deutschland gebliebenen S., zum Unterschied von den letztern häufig Altsachsen benannt, erweiterten ihr Gebiet, wie es scheint, schon früh. Gegen Nordwesten, wo die Brukterer und Chamaver besiegt sich ihnen anschlossen, reichten sie bis an Yssel und Rhein, weiter südlich grenzten sie gegen Westen an die Ripuarischen Franken, die das Rheinthal innehatten, gegen Süden wohnten sie bis zur Sieg, über die Diemel bis nahe an die Eder, wo der sächs. Hessengau; weiter östlich bildeten Weser und Werra gegen die Franken, die sudlichsten Teile des Harzes gegen die Thüringer ihre Grenze; gegen Osten hatten sie sich in dem alten Lande der Longobarden und Angeln bis zur Elbe und untern Saale ausgebreitet und stießen dort an die im german. Lande eingewanderten Slawen; gegen Norden machte die Nordsee und von der Weser westlich fries. Land die Grenze. Mit den Franken verbunden zerstörten sie 531 das Reich der Thüringer und erhielten das Land zwischen Harz und Unstrut; bald aber gerieten wenigstens ihre südl. Gaue selbst in fränk. Abhängigkeit. Chlotar I. siegte 553 über sie an der Weser. Die südöstl. Landstriche an der Bode und untern Saale wurden von den Franken mit Schwaben (Nordschwaben) bevölkert, als die sächs. Bewohner sie verlassen hatten, um sich dem Zuge der Longobarden nach Italien 568 anzuschließen. Unzufrieden, daß sie in Italien nach longobard. Recht leben sollten, wendeten sich die S., 20000 Mann stark, nach Gallien. Hier wies sie aber König Siegbert in ihre Heimat zurück, wo sie den Schwaben unterlagen. Auch noch weiter nördlich wurden an der Elbe Thüringer angesiedelt (Nordthüringen); das Land selbst aber wie Nordschwaben gehörte zu Sachsen. Bei der Schwäche der merovingischen Könige blieb eine dauerhafte Unterjochung der S. dem Hause der Karolinger vorbehalten. Unter Pippin dem Kleinen Halbb sie sich 744 des bayr. Herzogs Odilo, 748 des albbruders Pippins, Grifo, angenommen. Pippin drang daher 753 an der Lippe bis zur Weser und zwang sie zu einem Tribut von 300 Pferden; schon 758 mußte er jedoch den Krieg gegen sie erneuern. Seit dieser Zeit treten drei Abteilungen hervor, nämlich Westfalen, Engern und Ostfalen, zu denen als vierter Hauptzweig die Nordalbinger hinzukamen. Jede Gruppe zerfiel in Gaue unter gewählten Häuptlingen oder Altermännern. Nur im Kriegsfalle vereinigte man sich wohl über die Wahl eines gemeinsamen Heerführers oder Herzogs; doch hat sich niemals die Gewalt eines solchen über ganz Sachsen erstreckt. Das Volk zerfiel in Edelinge, Freie (Frilinge), Hörige (Liten oder Lazzen) und Knechte. Karl d. Gr. begann 772 die Reihe von Kriegen, durch welche er die S. seiner Herrschaft unterwarf und von ihrem alten heidnischen Glauben zum Christentum zwanz. Gleich in dem ersten Feldzuge eroberte er die sächs. Feste Eresburg an der Diemel, zerstörte die Irmensäule und empfing Geiseln. Aber schon 774 fielen die S. unter Wittekind und Albio, die sie sich zu Anführern erwählt hatten, in den fränk. Hessengau ein. Karl kehrte aus Italien zurück, drang 775 an der Ruhr aufwärts, zerstörte Siegburg, erzwang den übergang über die Weser bei Brunsberg und ging bis zur Ocker vor. Die Ostfalen unter ihrem Fürsten Hassio, die Engern unter Bruno und die Westfalen ergaben sich; als aber Karl in Italien war, standen sie von neuem auf. Karl zog 776 wieder gegen sie, und auf dem Reichstage zu Paderborn erschienen viele Edelige und ließen sich taufen. Wittekind war zu den Dänen entflohen. Er kehrte 778 zurück, als Karl in Spanien war, und fiel ins fränk. Rheinland ein, das von Deutz bis Koblenz verheert wurde. Eine neue Unterwerfung erfolgte, als Karl wieder in den J. 779 und 780 das sächs. Land, diesmal bis zur Elbe, wo die Ohre mündet, durchzog. Die S. galten als unterworfen, und 782 hielt Karl d. Gr. unter ihnen in Lippspringe seinen Reichstag. In demselben Jahre wurde jedoch ein fränkisches Heer, das gegen die Sorben, die in Thüringen eingefallen waren, ziehen sollte, am Süntelberg auf dem rechten Weserufer von S. überfallen und vertilgt. Zur Strafe ließ Karl, als sich ihm, da er selbst erschien, das Volk wieder unterwarf, 4500 sächs. Gefangene zu Verden an der Aller als Empörer hinrichten. Da erhoben sich 783 alle sächs. Stämme. Wittekind stellte sich an die Spitze, aber sie wurden in zwei großen Feldschlachten bei Detmold und an der Hase üÜberwunden. Längerer Widerstand war unmöglich. Wittekind und Albio, die zu den nordalbingischen S. zurückgewichen waren, unterwarfen sich 785, erschienen vor Karl zu Attigny in der Champagne, nahmen die Taufe und blieben seitdem treu. Damit schloß die erste Periode des Sachsenkriegs. Während derselben war auf einer Reichsversammlung zu Paderborn ein Gesetz für die S. erlassen (capitula de partibus Saxoniae), welches mit blutiger Strenge jedes Vergehen gegen die christl. Kirche und die fränk. Herrschaft bedrohte, auch die Zahlung des Kirchenzehnten auferlegte. Im übrigen behielten die S. ihre persönliche Freiheit und ihr altes Volksrecht, nur daß Verwaltung und Gerichtswesen nach fränk. Muster organisiert wurde. Die nächsten Jahre blieb Sachsen unterwürfig; aber man ertrug nur ungern die fremde Herrschaft, und namentlich die ungewohnte Abgabe des Zehnten ward schwer empfunden. Zwischen der Elb⸗ und Wesermündung brach 792 ein neuer Aufstand aus, der sich bald über das ganze Land verbreitete. Dieser zweite Sachsenkrieg dauerte gleichfalls über zehn Jahre. Auch die Nordalbinger wurden mit hineingezogen, während der benachbarte slaw. Stamm der Obotriten als Bundesgenosse der Franken erscheint. Große Feldschlachten werden nicht erwähnt, ebenso wenig hervorragende sächs. Häuptlinge. Karl wandte dieselben Mittel an wie wußet ie aufständischen Distrikte wurden verwüstet und die wehrhafte Mannschaft zu Tausenden hinweggeschleppt. In einzelnen Gegenden ward sogar ein Drittel der ganzen Bevölkerung mit Weib und Kind weggeführt und in andern Provinzen angesiedelt. Das entvölkerte Wagrien überließ Karl den Obotriten. Während dieser Kämpfe ist mehrsach von Verträgen und Friedensschlüssen die Rede. Doch können diese nur lokale Abkommen mit einzelnen Gaugemeinden gewesen sein, und die Erzählung eines spätern Schriftstellers (Poeta Saxo) von dem allgemeinen Frieden zwischen Sachsen und Franken zu Selz 803 beruht auf einem offenbaren Mißverständnis. Die Beruhigung und Unterwerfung des Sachsenlandes ging Schritt für Schritt vorwärts, und der Krieg hörte erst um 804 auf, als zuletzt auch Nordalbingien bezwungen war. Allmählich ward das fränk. Regierungssystem gemildert, und das zweite Capitulare Saxonicum, zu Aachen 797, ließ die Todesstrafe nur für Hochverrat bestehen. Von den Bistümern, die Karl im sächs. Lande gründete, waren die ältesten Osnabrück, 783, Verden, 786, und Bremen, 787 gestiftet, dann Icriftl Paderborn, Minden und Münster. Die chriftliche Aufzeichnung der Volksrechte der S., die in den 19 Titeln der Lex Saxonum nicht vollständig auf uns gekommen zu sein scheint, geschah auch unter Karl d. Gr. Karls Sohn, Ludwig der Fromme, stiftete die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Halberstadt und die Klöster Korvei und Herford. Auf seinem ersten Reichstage setzte er die sächs. Edelinge und Freien, denen sein Vater die Erbgüter entzogen hatte, wieder ein. Zu den Ländern, die er seinem Sohne, Ludwig dem Deutschen, gab. gehörte seit 830 auch Sachsen. In dem Zwiste der Söhne Ludwigs des Frommen gewann Lothar I. nach der Schlacht bei Fontenoy 841 unter den S. Anhänger (Stellinge genannt), die aber durch Ludwig den Deutschen unterdrückt wurden. Seit dem Vertrage von Verdun 843 blieben die S. bei dem Ostfränkischen oder Deutschen Reiche. Unter den Nachfolgern Ludwigs führten die Einfälle der Normannen, welche auch 858 die Verlegung des Erzbistums Hamburg nach Bremen veranlaßten, dazu, daß die S. einen besonders mächtigen Grafen Ludolf zu ihrem Herzog erhoben. Mit ihm entstand das alte nationale Herzogtum Sachsen. Auf Ludolf folgte sein Sohn Bruno und, als dieser gegen die Normannen gefallen war, dessen Bruder Otto, der Erlauchte genannt, der mächtigste und angesehenste der deutschen Fürsten, durch den auch Thüringen, als dessen Herzog Burkard starb, an Sachsen kam. Otto (gest. 912) erhielt sich in steigender Bedeutung unter den Königen Ludwig dem Kinde und Konrad I. Letzterer aber empfahl Ottos Sohn Heinrich, obwohl er mit demselben in Streit gestanden, kurz vor seinem Tode den Fürsten zur Königswahl. Mit Heinrich J. beginnt 919 die Reihe der deutschen Könige sächs. Stammes, die durch Otto I. oder den Großen, Otto II. und Otto III. fortgeführt wird und mit Heinrich II. oder dem Frommen 1024 endet. Das Herzogtum behielt Heinrich I. an sich; sein Sohn, Otto d. Gr. übertrug es dem tapfern Hermann Billing um 960, bei dessen Stamme es bis 1106 verblieb. Ihm waren in der Heeresfolge die Markgrafschaften untergeben, die von Heinrich I. und Otto J. im Kampfe gegen die Slawen gegründet waren, nämlich Meißen, dessen Markgraf CEkkard von Otto III. auch Thüringen erhielt, Ostsachsen in den Lausitzen, Nordsachsen in der Altmark (dem alten Nordthüringen), dem Anhaltischen und dem Lande an der Havel und Spree. Auch die Markgrafschaft Schleswig, die gegen die Dänen bis 1026 bestand, hing vom Herzogtum Sachsen ab. Gegen Kaiser Heinrich IV. erhoben sich schon 1067, aber noch heftiger 1073 die S., die er haßte und knechten wollte. In diesem verwüstenden Kriege waren Otto von Northeim, ein sächs. Graf, dem Heinrich 1070 das Herzogtum Bayern entzogen hatte, und der sächs. Herzog Magnus, der letzte aus Billings Geschlecht, ihre Führer. Von neuem erhob sich der Krieg, als 1077—80 die S. den Gegenkönig Rudolf von Schwaben unterstützten. Auf Magnus (gest. 1106) folgte Lothar, Graf von Supplinburg, im Herzogtum. Er erwarb 1113 durch Vermählung mit Richenza, Tochter Heinrichs des Fetten, des Sohnes Ottos von Northeim, Braunschweig und das northeimische Gebiet und wurde 1125 zum deutschen König erwählt. Das Herzogtum gab er 1127 dem Gemahl seiner Erbtochter Gertrud, dem welfischen Herzog von Bayern, Heinrich dem Stolzen, dem Sohne Heinrichs des Schwarzen, der durch seine Mutter, die Billingsche Erbtochter Wulfhild, schon in Sachsen Cüneburg) begütert war. Unter ihn fällt die Begründung der schauenburgischen Dynastie in der Grafschaft Holstein und der wettinischen in der Markgrafschaft Meißen; in Thüringen wurde 1130 Ludwig 1. Landgraf; die Nordmark erhielt 1134 der askanische Albrecht der Bär. Dem letztern gab König Konrad III. das Herzogtum Sachsen, nachdem er Heinrich den Stolzen 1138 abgesetzt hatte. Nach des letztern Tode aber, 1139, erhielt sein zehnjähriger Sohn Heinrich der Löwe des Vaters sächs. Herzogtum durch Konrad wieder. Albrecht wurde dadurch entschädigt, daß seine Nordmark und ein Teil der Ostmark als Markgrafschaft Brandenburg für unabhängig von Sachsen erklärt wurde. Heinrich der Löwe, seit 1156 durch Kaiser Friedrich J. auch Herzog von Bayern, erweiterte die sächs. Macht durch seine Siege über die Slawen an der Ostsee bis zur Oder 1158—63 und befestigte die Herzogsgewalt gegen die mächtigen weltlichen und geistlichen sächs. Großen. Doch sein Ungehorsam gegen Friedrich l. zog seinen Sturz nach sich; 1180 wurde er in die Acht erklärt, das alte Herzogtum Sachsen aber aufgelöst. Heinrich behielt nur seine braunschw.⸗ northeim.⸗supplinburg.⸗ billingischen Erbgüter. Aus ihnen wurde 1235 das Herzogtum Braunschweig begründet. Die Herzogsgewalt in Westfalen kam an das Erzstift Köln, neben dem in Westfalen und Engern besonders die Stifter Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden, Bremen und die Grafen von Tecklenburg, Altena, Arnsberg, Schaumburg, Lippe und Oldenburg bedeutenden Landbesitz hatten. Im Osten des alten Herzogtums Sachsen hatte das von Otto I. gestiftete Erzbistum Magdeburg ausgedehnte Besitzungen. Die sächs. Pfalzgrafschaft in Thüringen erhielt dessen Landgraf Ludwig. Der Name und die Würde des Herzogtums Sachsen ging auf Bernhard, Grafen von Askanien über, dem sein Vater Albrecht der Bär das Land um Wittenberg hinterlassen hatte, zu dem er auch Lauenburg erwarb. Seine Enkel Johann und Albrecht teilten 1260 so, daß ersterer Sachsen⸗-Lauenburg (. Lauenburgh, der andere Sachsen-Wittenberg mit der Kurwürde erhielt. (S. Sachsen, Kurfürstentum.) Vgl. Steindorff, De ducatus Billingorum origine et progressup (Berl. 1863); Weiland, «Das sächs. Herzogtum unter Lothar und Heinrich dem Löweno (Greifsw. 1866); Grauert, „Die Herzogsgewalt in Westfalen seit dem Sturze Heinrichs des Löwenv (Paderb. 1877).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 57Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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