Schiedsrichter, die sich haben bestechen lassen, cder die sich einer Beugung des Rechts schuldig machen, werden nach §§. 334 und 336 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Zuchthaus bestraft. Eine besondere Art der Schiedsgerichte sind die im Gewerbeverkehr vorkommenden Einigungsämter (s. d.) und Gewerbegerichte (s. d.); bezüglich der letztern enthält §. 108 der Deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die nähern Bestimmungen. Im Staatsrecht ist in allen Streitfällen, in denen es an einer richterlichen Gewalt fehlt, die Unterwerfungunter einen schiedsrichterlichen Spruch das natürlichste und einfachste und in den vielen Fällen einzige Mittel der Beilegung, wenn es nicht zum Kriege kommen soll, daher hat das Schiedsgericht in völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Verhältnissen ein besonders wichtiges Anwendungsgebiet. Im Mittelalter diente dasselbe bei dem Verfall der Gerichtsgewalt des Kaisers zur Abwendung der Fehde; die Landfriedensgesetze machten es den Fürsten, Herren und Korporationen zur Pflicht, für eine bestimmte Zeit und innerhalb eines gewissen Gebietes auf alle Selbsthilfe zu verzichten und ihre Streitigkeiten vor Korrichtern oder Schiedsrichtern auszutragen. Die Zusammensetzung des