Schwerinstag, im deutschen parlamentarischen Sprachgebrauch ein zur Erledigung von Anträgen aus der Mitte der Versammlung und von den zur Crörterung im Plenum gelangenden Petitionen bestimmter Sitzungstag (im Deutschen Reichstag nach §. 35 der Geschäftsordnung gewöhnlich Mittwoch), so genannt, weil diese aus dem preuß. Abgeordnetenhause (§. 36 der Geschäftsordnung) in den Deutschen Reichstag übergegangene Bestimmung auf der Annahme eines vom Grafen Maximilian von Schwerin im preuß. Abgeordnetenhause gestellten Antrags beruht.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 608Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei