FeedTagesordnung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Tagesordnung heißt bei parlamentarischen und andern berathenden und beschließenden Versammlungen (. B. Generalversammlungen von Aktiengesellschaften) die Zusammenstellung und Aufeinanderfolge der Gegenstände, welche in einer bestimmten Sitzung von der Versammlung zu erledigen sind. Gegenstände, welche nicht auf der T. stehen, dürfen in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen als dringliche zur Debatte kommen. Dagegen kann die Versammlung auf der T. stehende Sachen von derselben absetzen und auf eine spätere Sitzung verschieben. Wird in einer Versammlung bei der Debatte über einen Gegenstand der Antrag gestellt und angenommen, über denselben ur T. uberzugeheno, so bedeutet dies, daß die Versammlung sich mit dem Gegenstande nicht befassen, die vorliegenden Anträge nicht erörtern will oder auch sie förmlich ablehnt. Wird in dem Votum der Versammlung der Grund angegeben, weshalb dieselbe bezüglich des Gegenstandes zur T. übergeht, so nennt man dies eine «motivierten T.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 445Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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