Seemächte oder Seestaaten heißen diejenigen Staaten, welche in ihren befestigten Häfen zum Schutz ihres Handels und ihrer überseeischen Besitzungen eine Kriegsflotte aufbieten können, oder auch solche Staaten, deren maritime und koloniale Macht ihre Bedeutung auf dem Festlande überragt. In diesem Sinne waren früher Venedig, Genua und Holland S. zu nennen; jetzt nimmt Großbritannien den ersten Rang als Seemacht ein. Durch seine Insellage, seine Kolonialmacht und seine Kriegsflotte, wozu eine tüchtige seemännische Tradition und ein trefflicher Stoff an guten Matrosen kommt, Ra es diesen Vorrang erlangt. Als Seemacht ersten anges steht der britischen durch die Lage des Landes, den Reichtum der Hilfsmittel und den kühnen Unternehmungsgeist nur die der Vereinigten Staaten von Amerika nahe, deren Kriegsmarine in Friedenszeiten aber nur gering ist. Von den europ. Staaten reihen sich die Mächte Frankreich und Rußland zunächst an die britische an. Nur ist Frankreich, obwohl vortrefflich gerüstet, zugleich zu sehr Landmacht und zu wenig Kolonialstaat, um mit England auf gleicher Linie zu stehen, wenngleich es in neuerer Zeit die größten Anstrengungen gemacht hat, um mit ihm auf gleichen Fuß zu kommen, und dies ihm auch nahezu gelungen ist. Rußland hat eine zahlreiche Ausrüstung, aber die Beschaffenheit der Meere, die es umgeben, sowohl der nordischen (Ostsee) als der südlichen (Schwarzes Meer), beschränkt seine maritime Bedeutung ebenso sehr wie der mangelhafte Stoff der Bemannung. Als S. zweiten Ranges sind das Deutsche Reich, Italien, osterreich, Spanien, die Niederlande, Schweden und Norwegen und die Türkei zu betrachten. Deutschland, das eine sehr große Handelsmarine besitzt, war lange Zeit ohne Kriegsflotte. Im J. 1848 machte es einen schwachen Anfang zur Bildung einer solchen, der aber infolge der innern Wirren unter den Bundesstaaten kläglich endete. Erst der Norddeutsche Bund unter Führung Preußens und in höherm Grade das Deutsche Reich schuf eine deutsche Kriegsflotte, die noch im Wachstum begriffen ist.